Beiträge von xxscullyxx

    Am Ende kommt eh der ADAC.

    Korrekt.

    Die kommen dann als Dienstleister und arbeiten vollumfänglich das Leistungspaket aus deinem Schutzbrief ab.

    Meist identisch zum ADAC Leistungsspektrum, nur halt zu einem anderen Preis.

    Die Schutzbriefleistungen sind einfach zu vergleichen und wer auf die tolle Zeitschrift verzichten kann hat die Möglichkeit

    Geld zu sparen ohne anderweitig Verzicht zu üben.

    .........und macht sofort einen Termin in der nächsten NL,- wenn man nicht schnell genug weg klickt..,

    Glück Auf,

    nicht ganz korrekt.

    Es wird gefragt ob ein Termin gebucht werden soll und es erscheint ein Feld wo ich mit JA oder Nein immer noch selbst entscheide.

    Glück Auf,

    entschuldige wenn ich mich nicht klar ausgedrückt habe.

    Gebrauchte Reifen zu verkaufen oder zu kaufen mach definitiv Sinn.

    "In diesem Fall" sollte bedeuten: Dein Angebot war sehr, sehr fair. Im Besonderen auf den NP.

    Den Aufwand die Teile entsprechend für den Versand zu verpacken ist aufwändig und sollte anerkennend entlohnt werden.

    Von alten oder überalterten Reifen hatte ich nicht geschrieben. Mit "99V" war der Geschwindigkeitsindex gemeint, die MX-30

    fahren werksseitig mit Kennung "H" was einen Verkauf erschwert bzw. den Käuferkreis stark einschränkt. "V" geht das besser......

    Hat sich aber alles überholt da du mit den Reifen, besonders zu dem Kurs, wohl jemanden glücklich gemacht hast.

    Glück Auf,

    Sinnfrei ? Finde ich nicht.

    In diesem Fall liegt der Neupreis bei bummeligen 400 Euro und der Verkäufer ruft einen sehr fairen Kurs auf.

    Wäre der geneigte Käufer bereit eine Abholung mit einem Versanddienstleister zu bezahlen, dann ist doch allen gedient.

    Verkäufer hat den Keller leer und der Käufer inkl. der Versandkosten immer noch gutes Geld gespart.

    Momo03 Vielleicht lieber in's Kleinanzeigenirrenhaus stellen, eher eine Chance auf Abholer und da es sich um einen

    "99V" handelt kommen alle Tiguan & Co. Besitzer als Interessenten in Frage.

    Glück Auf,

    Momo03 der geringste Aufwand für dich ist, das der Käufer eine Abholung z.b. mit UPS beauftragt und auch direkt bezahlt.

    Die senden dir, wie andere Dienstleister auch, leere Versandverpackungen und du legst die Reifen rein und meldest Abholbereitschaft.

    Für die Abholung sind Zeitfenster in denen du zu Hause sein solltest vorgegeben. UPS nimmt für diese Leistungen so um die 80 Euro.

    Alternativ kannst du auch je 2 Reifen mit z.b. Paketband zusammen binden und in den nächsten DPD-Shop (auch Hermes und Co.) tragen.

    Die Kosten liegen dann für den Versand so um die 50 Euro, dafür hast du aber die schmutzigen Hände und fährst die Teile spazieren :(

    ........Weigert er sich, Anwalt oder Polizei. ........

    Glück Auf,

    auf welcher Grundlage soll den die Forderung tituliert werden?

    Aus meiner Sicht war der Vorbesitzer zum Zeitpunkt der Beantragung der Prämienberechtigte.

    Wenn die Prämie für das 2te Jahr eine Vorauszahlung des Prämienvermittlers auf die noch zu erwartende Summe ist,

    sehe ich einen Ansatz. Dafür wären die AGB´s des Zahlungsleistenden interessant.

    Weiterhin ein anregender Sachverhalt.

    Glück Auf,

    für die Prämie gibt es keine Mindesthaltedauer ähnlich dem Umweltbonus.

    Der neue Eigentümer hat keinen Anspruch gegen den Erstbesitzer.

    Wer die Prämie einmal beantragt / bekommen hat, darf diese behalten.

    Joker1980 Als nächsten Schritt einfach mal mit einem Rechtbeistand telefonieren.

    Das wäre im Erstgespräch kostenfrei und bringt dir Klarheit.

    Halt und mal auf dem laufenden.

    Für mich immer noch ein absehbares Ergebnis.

    Glück Auf,

    hab mich unglücklich ausgedrückt.

    Wenn Jemandem ein Fahrzeug nicht gehört oder das Fahrzeug nicht auf diese Person zugelassen ist, kann dieser Jemand auch die THG Prämie nicht beantragen.

    Dein Vorbesitzer war zum Zeitpunkt der Beantragung legitimiert die Prämie, auch für 2 Jahre, zu beantragen.

    Deine Ausführung sagt doch nur aus, das die Prämie nicht zwingend an den Antragsteller ausgezahlt werden muss.