Beiträge von xxscullyxx

    Glück Auf,


    such vielleicht mal hier unter "Schöne Soundanlage".

    Der User ElectricTiger hatte mal angekündigt eine Anlage nachrüsten zu wollen.

    Leider keine Info wie er dieses Vorhaben beendet hat.


    In dem angesprochenem Thema hatte ich unter #7 einen Gerätetyp empfohlen.

    Abhängig ob du den Kofferraum vollumfänglich nutzt bietet sich eine Lösung mit Geräten an, die unter den Sitzen montiert werden.


    Einfach mal zum Profi fahren und das für dich passende Gerät aussuchen, KVA erstellen lassen und vielleicht das Forum an den

    Informationen teilhaben lassen.

    Glück Auf,

    sowohl Privat als auch Beruflich (ich betreue unter anderem den Fuhrpark) habe ich zur Leasingrückgabe nicht für Schäden zahlen müssen.

    Abnutzungen sind in den Rückgabestatuten doch genau erklärt, z.B. bis 5 Steinschläge auf 10 cm² sind im tolerierbaren Bereich.

    Dellen bis ca. 1Euro-Münzen Durchmesser ohne Lackbeschädigungen und nicht mehr als 3 Stck. (?) je Baugruppe zählen als übliche Gebrauchsspur.


    Meine Erfahrungen liegen da aber auch vorwiegend bei Mercedes, dort habe ich schon etliche Fahrzeuge retourniert. Bei MAZDA erst 2 Stück.

    Auch die vorwiegenden Aussagen das wenn man einen "Neuen" bestellt hat über so manche Beule hinweg gesehen wird kann ich nicht bestätigen.


    Manchmal ist es auch besser und schonender für die Nerven vorher ein paar Taler für den Beulendoktor zu bezahlen....... ;)


    Halte dich bei der Rückgabe doch einfach an den Leitfaden von MAZDA:

    https://media-assets.mazda.eu/raw/upload//mazdade/globalassets/online-leasing-landingpage/faire-fahrzeugbewertung-mazda-finance.pdf?rnd=4a97d6&dealerid=15136


    Vorab schon mal viel Vergnügen mit dem "Tschechen" :)

    Glück Auf,

    Jawohl da hat C63 AMG recht.

    Und wenn man das Thema komplett durchkaut, könnte ein Fahrzeug mit einer EZ nach 2009 und einer

    bbH von unter 209 Km/h trotzdem einen H-Reifen fahren weil dann ohne Sicherheitsaufschlag gerechnet wird.

    Ändert aber nichts an der Tatsache dass der richtige Ort für die Reifen die erwähnte Plane ist.

    Guten Morgen,

    die Reifen kannst du m.E. beim Händler liegen lassen.

    Durch die geringe Tragkraft (95) sind die nahezu unverkäuflich.

    Wo die von der Größe her passen, Tiguan und Co., ist meist eine höhere Traglast (98) erforderlich.

    Gib mal in die SuFu Sommerreifen ein, Moggele hier im Forum hat für seinen unbenutzten Satz 100 Euro erhalten :(

    20900€ würde mich es ohne Ganzjahresreifen kosten.

    Glück Auf,

    ist der Wagen über ein Portal angeboten worden ???

    Direkt beim Händler, ich vermute das Autohaus in Oelde, liegt der unverhandelte Preis im Netz bei 19.450 Euro.

    Bei Anmelde- und Lieferkosten von geschätzten 500 Euro, würde ich an deiner Stelle vor der Unterschrift nochmals verhandeln.


    Ist es dieser Wagen ?

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    Guten Morgen,

    ein Fahrzeug welches bedingt durch seine Bauart (Trecker, Tankwagen, Gespann) nicht schneller fahren kann / darf, ist als solches ersichtlich.

    Schlimm sind halt Fahrzeuge von denen ich nicht erwarte dass Sie u.U. 30% unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren.

    Stellt sogar eine OWi dar und wird m.E. mit 35 Euro geahndet. Sollte aus der "unnötig langsamen Fahrweise" ein Unfall entstehen kann dem

    Fahrer eine Mitschuld unterstellt werden. Ist uns allen doch auch in der Fahrschule so erklärt worden. (Zumindest vor ca. 3 Jahrzehnten)

    Auch hier laufen wir OT. Und die Diskussion über "Schleicher", Stromsparer, usw. hat schon an allen Theken dieser Welt zu keinem Ergebnis geführt.

    Glück Auf,

    ist halt wieder eine Richtlinie innerhalb der Europäischen Union. War halt so bei der Reifendrucküberwachung und vielen, vielen anderen "Helferlein" bis zurück in die 90er als der Katalysator zur Pflicht wurde.

    Allerdings ein Assistenten System was sich "überstimmen" lässt ( Gaspedal) oder auszuschalten ist.

    Rein aus Interesse.

    Auch die Vollkasko deckt solche Schäden vermutlich nicht ab?

    Glück Auf,

    Marderbiss ist über die Teilkasko (keine Hochstufung) versichert.

    Meist aber nur das beschädigte Teil, die Folgeschäden sind bei den ( zumeist ) etwas teureren Versicherern auch eingeschlossen.

    Übersteigt der Folgeschaden die inkludierte Summe, wird der Rest über die Vollkasko (hochstufung) abgerechnet.