Folgendes Statement hat die Presse erhalten, als „reaktives“ Statement, wohlgemerkt.
PRESSE-INFORMATION
REAKTIVES STATEMENT:
Mazda MX-30 2022 - Aussetzung der Auslieferung und Erstzulassung
Mazda hat festgestellt, dass in der EG-Typgenehmigung (WVTA; Whole Vehicle Type Appro- val) des Mazda MX-30 2022 eine nicht korrekte Angabe der technischen Spezifikationen ent- halten ist, die durch eine Korrektur der EG-Typgenehmigung berichtigt werden muss.
Solange diese Korrektur nicht erfolgt ist, besteht für neue Mazda MX-30 ein Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp. Es liegt kein technischer Fehler an den Fahrzeugen vor, und bereits zugelassene Mazda MX-30 sind nicht betroffen. Sobald die Korrektur der EG-Typgenehmi- gung erfolgt ist, können die Auslieferungen und Erstzulassungen fortgesetzt werden. Alle not- wendigen Maßnahmen für eine rechtzeitige Korrektur der EG-Typgenehmigung wurden ein- geleitet, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wann diese erfolgen wird.
Sollte die korrigierte EG-Typgenehmigung nicht im Jahr 2022 vorliegen und aus diesem Grund keine Erstzulassung im Jahr 2022 möglich sein, wird Mazda die Auswirkungen der reduzierten Subventionen (z.B. BAFA Innovationsprämie) für Kunden mit einem bestätigtem Liefertermin in 2022 berücksichtigen, damit diesen Kunden aus der Erstzulassungsverzögerung kein finan- zieller Nachteil entsteht.
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