Beiträge von Sebastian S.

    Der MX30 ist untenrum voll verkleidet, von der letzten hinteren Abdeckung und dessen Halter müssen Teile abgesägt werden, damit man den Adapter überhaupt anbringen kann.


    Der Adapter hat für die Fahrzeuge vor Modellpflege gar keine Zulassung, dem Zubehör liegt ein Teilegutachten bei. Der Einbau ist unverzüglich durch Änderungsabnahme durch den TÜV abzunehmen. Also kurz gesagt: Bei Fahrzeugen vor Modellpflege erlischt die Betriebserlaubnis.

    Selbst wenn die Hardware kombatibel wäre, was ich nicht glaube, wäre jeder Händler der das in die Fahrzeuge davor einbaut sehr Risikobereit. Er haftet dann nämlich in vollem Umfang für jede Art von Schaden, die an Fahrzeug oder Mensch entstehen und darauf zurückgeführt werden kann.


    Man teilt uns auch nicht mit, ob das ganze passen würde um genau dem aus dem Weg zu gehen. Mazda wird seine Gründe haben es auf die neuen Modelle einzuschränken.

    Fahrzeug steht aktuell noch beim Händler, nach update Software, geht auch bei gedrückter eco Tase die Klima/Heizung aus, auch hier große Augen, null idee was es ist.

    Ein gewolltes Verhalten durch das Update zweier Steuergeräte, allerdings nicht der Navigation. Dein Händler macht bei Softwareupdate wohl mal einen Rundumschlag. Warum er davon keine Kenntnis hat ist mir Schleierhaft. Noralerweise hätte er mit dir vorher klären müssen ob du damit einverstanden bist. Zurück gehts leider nicht mehr. Ich hänge dir die Ergänzung zur Betriebsanleitung an.


    Die neuen Modelle werden so ausgeliefert und die schon bestehenden werden diese Änderung nur mittels Softwareupdate bekommen. Damit kannst du im Winter dann auch die PTC-Heizung und die Wärmepumpe ausschalten, die Luftzirkulation aber aufrecht erhalten, was je nach Situation der Reichweite zugute kommt.

    Wenn im Vertrag ein unverbindlicher Liefertermin im Oktober 2022 steht, könntest Du vom Vertrag zurücktreten, wenn die Auslieferung nicht mehr in 2022 erfolgt: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin kannst Du eine Nachfrist setzen (z.B. 14 Tage) und danach vom Vertrag zurücktreten.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

    Wenn ihr wüsstet wie viele Vorbestellungen es für den CX-60 gibt würdet ihr vor Marktstart und mit Aussicht darauf, dass die Prämien zum Ende des Jahres für PHEV wegfallen verstehen, dass der Fokus gerade auf dem Modell liegt, in das die letzten Jahre nur investiert wurde.

    Aber sicher kein Original-Zubehörteil von Mazda, das kann man noch gar nicht bestellen.


    Wichtig für mich ist die Stützlast von 75 Kg.

    Jain, Der D-Wert mit 0,0Kg wäre die Stützlast, die gibt Mazda aber weiterhin nicht an, sondern die maximal mögliche Belastung des Adapters. Man kann auch keine Anhänger an den Adapter schnallen.