Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation (4,7 kwp, gedrosselt auf max. 3,3 kwp). Die gute Nachricht: Ab 2023 können auch Bestandsanlagen unter 7 kwp auf Antrag die Drosselung aufheben. Mir liegt die Erlaubnis des Netzbetreibers bereits vor.
Ich habe eine WB, die sowohl Überschussladung beherrscht (ja, da wird der Ladevorgang öfter mal unterbrochen), als auch im sog. Eco-Modus immer mit mind. 1,4 kw lädt, um den Ladevorgang nicht ständig zu unterbrechen - fällt die Leistung der PV unter 1,4 kw, holt die WB sich den Rest aus dem Netz, ansonsten eben alles was drüber ist. Ansonsten Max. 22 kw - die wird meine Anlage zwar nie liefern können, aber der MX-30 wird nicht das letzte E-Auto sein, und komplett mit PV zu laden, wird mir sowieso nicht gelingen.
Ob eine WB notwendig ist oder nicht, das ist wohl eine Glaubensfrage…ich möchte die WB nicht mehr hergeben, war zwar etwas teurer, aber damals wurde sie in NRW noch mit 60% gefördert. Ich sehe sie als Investition, die dass Leben bequemer macht und letztlich den Wert der Immobilie steigert.
Gruß aus dem Münsterland
WS