Also allein im Vorverkauf im März waren es über 1000 Vorbestellungen😉
..wundert mich nicht,- Qualität zum guten Kurs ist eben ein Argument..
Gruß
Reinhard
Also allein im Vorverkauf im März waren es über 1000 Vorbestellungen😉
..wundert mich nicht,- Qualität zum guten Kurs ist eben ein Argument..
Gruß
Reinhard
Hallo,
..also mir war beim ersten einlesen klar,- dass ich mit der KIste definitiv keine öffentliche Ladesäule besuchen werde,- egal, welcher Art..
Dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade..
Gruß
Reinhard
. Mir nun zu sagen, ich hätte selbst schuld, weil ich ja einen MX-30 fahre, noch dazu in einem MX-30 Forum, ist schon grenzwertig.
Hallo , (üblich als Anrede)
..wie kommst Du darauf, dass ich Dir was sagen wollte ?
Mein Beitrag beschreibt lediglich meine subjektive Meinung und meine Erfahrungen mit dem Fahrzeug.
Mal ein wenig locker bleiben..
Gruß
Reinhard
Hallo zusammen,
..sorry, ich verstehe die Diskussion hier nicht so ganz..
Wenn ich darauf angewiesen wäre, die Kiste über Aral Pulse und Konsorten zu laden, würde ich alles kaufen,- nur keinen MX30..
War doch absehbar,- wer vorher liest, ist nachher schlauer..
Kapazitätverlust, ect, ist mir auch latte..
Was soll denn an dieser Spielzeug Batterie, die auf maximale Sicherheit und Lebensdauer getrimmt ist, passieren ?
Bei mir gibts nur Ladungen über PV und Wallbox bis 80%..
Wenn das Teil acht jahre hält, bin ich zufrieden..
Vermutlich kann man das Auto dann auch noch für ein paar Euro verkaufen..
Passt..
Gruß
Reinhard
Hallo,
..oder mal bei Motor-Talk anmelden,- da findest Du sicher "Gleichgesinnte"..
Gruß
Reinhard
KW/h ist eine sehr merkwürdige Einheit. Da würd ich auch nicht antworten......
..schreibe mal bitte,- wie es richtig ist..
Ist nicht jeder vom Fach,-ich auch nicht..
Gruß
Reinhard
..sorry,- aber Du hast nichts verstanden..
Trotzdem viel Erfolg.
Gruß
Reinhard
Hallo,
..das Fahrzeug hat Werksgarantie !
Händler anrufen und abholen lassen,- kann ich nicht nachvollziehen, dass da selber dran rumgefummelt wird..
Gruß
Reinhard
Hallo zusammen,
Zitat:
Bei der Bestellung eines Neuwagens erhalten Kund:innen in der Regel eine schriftliche – meist unverbindliche – Lieferzeit. Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wurde vorab ein verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt, kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden. Setzt man keine Nachfrist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag erst vier Monate nach Verstreichen der ersten Frist möglich. Sehr viel früher kann nur vom Kauf zurückgetreten werden, wenn Händler vor Ablauf der Lieferfrist mitteilen, dass das Auto nur sehr viel später als angekündigt geliefert werden kann. Wer das Fahrzeug unbedingt erhalten möchte, dem bleibt nur, abzuwarten.
..aber auch diese Regelungen sind schwammig.. Besser eine Klausel in Vertrag einbauen lassen, dass ein Rücktritt ohne wenn und aber möglich ist,- falls der Wagen nicht vor dem 31.12.2022 zugelassen ist..
Gruß
Reinhard
Ab in die Werkstatt. Nicht normal.
..stimmt..
Die Fenster "vergessen" ihre Endpunkte eigentlich nur bei Unterspannung,- oder abgeklemmter Batterie..
Gruß
Reinhard