Bei meiner HUK24-Versicherung ist das OK, hier ein Auszug aus den Versicherungsunterlagen:
Kfz-Versicherung schützt technikneutral
Die Kfz-Versicherung ist technikneutral. Das bedeutet: Die Kfz-Versicherung schützt nach den gleichen Bedingungen, egal ob der Fahrer selbst oder ob das Fahrzeug automatisiert oder autonom fährt. Versicherungsschutz besteht, wenn beispielsweise eine der folgenden Ursachen zu einem versicherten Schaden- ereignis führt, für das wir nach den AKB eintrittspflichtig sind, etwa einem Verkehrsunfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Dem Fahrer unterläuft ein Fahrfehler.
- Der Autohersteller macht einen Fehler bei der Konstruktion.
- Der Autohersteller verbaut defekte Teile eines Zulieferers.
- Die Sensoren eines assistiert oder automatisiert fahrenden Autos ver- sagen.
- Ein Software-Update des Herstellers enthält Fehler.
- Ein Hacker verändert die Software eines vernetzten Autos.
Zunächst entschädigen wir Unfallopfer und versicherte Personen. Dann prüfen wir: War ein Produktfehler für den Verkehrsunfall verantwortlich? Dann nehmen wir den Hersteller in Anspruch. Damit halten wir die Versicherungsbeiträge niedrig.
Das gilt auch bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Schutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Die Kfz-Versicherung bietet besonderen Schutz für Elektro- und Hybridfahrzeu- ge. Beispiele:
- Kasko: Der Akku zum Antrieb des Fahrzeugs ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs. Wenn beispielsweise das Fahrzeug brennt oder bei einem Verkehrsunfall. Auch das Ladekabel ist versichert. Außerdem: In der Vollkasko ist der Antriebs-Akku zusätzlich besonders geschützt.
- Kasko PLUS: Die Eigenschadenversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Falls sich beispielsweise der Akku Ihres Pkw entzündet und der Brand auf andere Sachen überspringt, die Ihnen gehören, wie Garage oder Ladestation.
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Schutzbrief: Bleiben Sie mit leerem Akku auf der Straße liegen? Dann machen wir Ihr Fahrzeug vor Ort wieder flott oder lassen es abschlep- pen. Wie bei einer anderen Autopanne auch.
Dies als Überblick für eine erste Orientierung. Einzelheiten in den nachfolgenden Bedingungen.
A.2.1 Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalscha- den oder Verlust infolge eines Schadenereignisses nach A.2.2 (Teilkasko)
A.2.2
A.2.2.1
A.2.2.2
oder A.2.3 (Vollkasko). Bestandteile des Fahrzeugs sind mitversichert, wenn sie
• nach dem Gesetz zulässig sind und
• im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
• am Fahrzeug fest angebaut sind.
Beispiele: Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahr- zeugassistenz- und Infotainmentsysteme, Akku zum Antrieb des Elektro- fahrzeugs, integrierte Innen- und Außenausstattung (ohne lose Sachen), Dach-/Heckträger, Dachkoffer.
Schäden am Antriebs-Akku
A.2.3.5 Versichert sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatte- rie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €. Aber: Kapazität und Leistung des Akkus sinken technisch bedingt über die Nutzungsdauer. Verschleiß und Alterung sind kein versichertes Schaden- ereignis.