Wenn Du den Händler rechtzeitig und rechtswirksam in Verzug gesetzt hast, dann ist er ab dem Zeitpunkt der Mahnung (6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin) durchaus schadensersatzpflichtig. Es muss dir ein messbarer Schaden entstanden sein. Bei Hawkwind wären das die neuen Winterreifen, die HU und etwaige weitere Kosten oder alternativ auch die Kosten für einen Leihwagen, wenn kein anderes verkehrstüchtiges Fahrzeug zur Verfügung steht. Dafür sollte aber unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Häufig reicht aber schon die freundliche aber bestimmte Ansage dies zu tun, damit ein kostenloses Ersatzfahrzeug doch noch bereitgestellt wird. Die Händler wissen sehr genau das sie in der Pflicht sind. Sie versuchen aber verständlicher Weise ihre Kosten zu minimieren. Vom Hersteller werden diese meistens im Regen stehen gelassen. Viele Kunden verzichten aber einfach auf ihr Recht.
Es gilt der unverbindliche Liefertermin aus dem Vertrag. Egal wie häufig der Händler diesen später geändert hat, sofern man nicht einen neuen Vertrag unterschrieben hat.
Die Händler haben durchaus die Möglichkeit über die Disposition in Leverkusen einen aktuelleren Stand zu erfahren. Das ist aber etwas mehr Aufwand als nur im System nachzusehen. Der Händler darf aber nicht alle Informationen auch an den Kunden weitergeben. Von Antwerpen nach Deutschland dauert es selbst mit eventuellen Finishing-Arbeiten in Antwerpen keine 8 bis 10 Wochen. Während Corona waren es bei mir in 2020 ca. 4 bis 5 Wochen. 10 bis 12 Wochen entspricht in etwa der gesamten Zeit von Japan bis nach Deutschland. Der November ist gerade ein paar Stunden alt. Mazda hat also noch etwas Zeit um im November zu liefern.