Nein, Du musst es nicht akzeptieren. Du musst aber schriftlich eine angemessene Nachfrist nach dem Versteichen des verbindlichen Fertigstellungstermins setzen. Erst nach dem Verstreichen der Nachfrist hast Du die Möglichkeit einen Schaden geltend zu machen und auch nur für die Zeit danach. Du kannst nach der Frist auch das Fahrzeug abholen und vom jemand anderen reparieren lassen. Ob sich das lohnt und ob sich dafür ein Anwalt findet, muss sich zeigen. Mir wäre der Zeitaufwand zu hoch für den geringen Betrag.
Aufgrund des kostenlosen Leihwagens ist der Schaden für Dich aber eher gering und Du musst Dir ggf. die geringere Abnutzung Deines Fahrzeugs anrechnen lassen.
Respekt, dass Du bei der aktuellen Wetterlage mit Deiner PV-Anlage genug Strom für den normalen Haushaltstrom und die Überschussladung erreichen würdest. Da wäre ich auch bei über 10kWp aktuell weit von entfernt. Du musst es im Zweifelsfall durch ein Energieprotokoll nachweisen können.