Vielen ist häufig nicht klar, dass Hersteller-(Garantie) und gesetzliche Gewährleistung zwei verschiedene Dinge sind.
Für die gesetzliche Gewährleistung ist es eigentlich unerheblich, wo der Service durchgeführt wurde. Nach 12 Monaten muss der Kunde aber nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag (Beweislastumkehr).
Für alles was über die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung hinaus geht bestimmt Mazda die Bedingungen. Diese Bedingungen sehen die Einhaltung der Serviceintervalle und die Durchführung des Service bei einer Mazda Vertragswerkstatt vor.