Seit wann wird der Nutzungsausfall nach den kW berechnet? Damit bekommt man für einen hoch motorisierten Kleinwagen genauso viel wie für eine Luxuslimosine mit kleinem Motor. Eigentlich läuft das doch analog den Leihwagen anhand der Fahrzeugklasse/Kategorie. Im Normalfall wird von der Versicherung der Leihwagen eine Kategorie kleiner ohne Abzug erstattet. Für den Nutzungsausfall gibt es eine Liste abhängig von der Fahrzeugkategorie. Das hat dir der Anwalt vom ADAC bereis bestätigt.
Hier versucht die Versicherung den Schaden klein zu halten. Das ist leider gängige Praxis. Etwas ähnliches passiert häufig auch bei den Reparaturkosten. Die meisten Geschädigten akzeptieren dies einfach.
Ob es sich lohnt für die Differenz von 4 x EUR 21,- einen Streit zu starten, muss jeder selbst entscheiden. Eventuell hilft ein freundliches Schreiben an die Versicherung mit dem Hinweis auf den Anwalt vom ADAC und einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Übrigens die beiden kW Angaben beim Mazda liegen nur um knapp Faktor 2 auseinander. Z.B. beim Hyundai IONIQ5 ist die Differenz deutlich größer: 78kW zu 234kW (Faktor 3).