Beiträge von michael23

    Der KBA Rückruf betrifft die bis 4.12.2020 produzierten Fahrzeuge. D.h. Mazda hatte das Problem ab dem 5.12.2020 in der Produktion korrigiert. Bei der Auslieferungen sollten normalerweise alle verfügbaren Software-Updates durch den fMH installiert werden. Damit sollten die nach Mitte Dezember 2020 (17.12.) ausgelieferten Fahrzeuge nicht mehr betroffen sein.


    Damit ist davon auszugehen, dass bei dem im Januar 2021 bei deinem MX30 durchgeführten Software-Update diese Probleme ebenfalls behoben wurden.


    Bei mir stehen die Updates noch aus. Mein Fahrzeug wurde Mitte Oktober ausgeliefert und hat seit dem den fMH nicht mehr gesehen. Mal sehen, wann das Schreiben vom KBA kommt.

    Die Mazda Seite zur FIN Abfrage ist scheinbar noch nicht aktualisiert worden.


    Aber die Aussage des Meisters verstehe ich jetzt nicht so ganz. Laut dem PDF auf der Mazda Seite sind die folgenden FINs betroffen:


    Bremsleuchte: JMZDR**** 00 100035 – 111908

    Berganfahrassistent: JMZDR**** 00 100035 – 111308


    Da ist Deiner doch eindeutig bei beiden mit drin (00107309) oder zählt man in Japan / Leverkusen anders ?


    Hast Du Da das Update eventuell schon vorher bekommen ?

    Die günstigen SD-Karten (auch von Marken Hersteller wie z.B. SanDisk) machen bei mir in letzter Zeit immer häufiger mal Probleme. Bei den Karten der letzten Bestellungen haben sich 50% bereits nach dem ersten Beschreiben mit anschließender Prüfung mit Fehlern verabschiedet. Bei den höherpreisigen SD-Karten scheint die Qualität besser zu sein. Für die Digital Kamera nutze ich derzeit SanDisk Extreme Pro ab 64GB bisher ohne Ausfälle.

    In dem Photo sieht es so aus, als ob die Wärmepumpe aktiv ist. Die Wärmepumpe ist ja nichts anderes als die umgekehrt arbeitende Klimaanlage. Um Wärme für die Heizung aus der Umgebungsluft zu entnehmen, kühlen sich die Luft und die Leitungen im Motorraum dann weiter ab. Das dürfte zur Bildung von Reif bzw. Eis an den Leitungen führen. Eine Wärmepumpe ist durchaus auch bei Temperaturen unter 0°C in der Lage der Luft Wärme zu entziehen. Die Wirkungsgrad nimmt allerdings mit sinkenden Außentemperaturen ab.


    Bei aktiver Klimaanlage müsste im Motorraum eigentlich Wärme abgeben werden und die Leitungen dann eisfrei sein.


    Kann man die Wärmepumpenfunktion ebenfalls über die A/C Taste abschalten oder funktioniert das nur für die Klimaanlagenfunktion ?

    Ionity ist hier das Stichwort. Ionity Ladesäulen werden anders abgerechnet als die E.On / Innogy Ladesäulen. Das Laden an Ionity Ladesäulen kostete im November 2020 EUR 38,02 inkl. 16% MwSt. pauschal pro Ladevorgang. Eine Abrechnung nach kWh erfolgt nicht. Von daher geht die Rechnung vermutlich so in Ordnung.

    Da hat der Einkauf bei bei E.ON wohl wieder versucht die Preise zu drücken. Das ist dort scheinbar der Standard zum Jahreswechsel. Dumm nur, wenn die Gegenseite da dann nich mitspielen will.

    Bitte beachtet bei aller Sparsamkeit, dass Wallboxen melde- bzw. sogar genehmigungspflichtig sein können. Das ist vom Netzbetreiber abhängig. Die Grenze liegt typischerweise bei 16A pro Phase (3,7kW eine Phase / 11kW drei Phasen). Dabei ist es unerheblich, ob diese fest oder über einen Stecker angeschlossen ist. Bei den ehemaligen E.ON Netzten gilt meines Wissens folgende Regelung:

    Wallboxen mit max. 16A pro Phase sind meldepflichtig

    Wallboxen über 16A pro Phase sind genehmigungspflichtig


    Bei mir in SH wird für Wallboxen über 16A auch noch ein neuer Zählerschrank verlangt, wenn dieser schon ein paar Jahre alt ist und nicht der allerletzten Spezifikation entspricht.


    Wenn die Wallbox von außerhalb des Grundstücks sichtbar ist, würde ich diese auf jeden Fall anmelden lassen.

    Die Steckdose ist der eine Teil. Die Elektroinstallation davor der andere. Schuko-Steckdosen wurden lange Zeit mit nur 3x1,5mm^2 installiert. Für diesen Querschnitt sind 13A Dauerlast schon recht viel, wenn auch bei kurzen Leitungen noch zulässig. Normalerweise wäre bei 10A Dauerlast Schluß. Daher legen die meisten Hersteller zum E-Auto Ladekabel mit 2,3kW (10A) dazu. Mazda hat sich entschieden ein 13A Ladekabel mit Temperaturmanagement beizulegen. Das Temperaturmanagement funktioniert aber nur ab dem Schuko-Stecker. Die Elektroinstallation davor ist davon prinzipbedingt ausgenommen. Mennekes selbst beschreibt das Kabel mit: "mobiles Ladekabel Mode 2, auch als Notladekabel bekannt".


    Der niedrige Querschnitt kann außerdem dazu führen, dass am Ladeziegel deutlich weniger als die vorgesehenen 230V +/-10% unter Last ankommen -> höherer Ladeverlust oder Ladeabbrüche können die Folge sein.


    Der GDV warnt davor Schuko-Steckdosen für das (regelmäßige) Laden von E-Autos zu nutzen. Die Versicherung wird sich genau an diese Empfehlung halten. Im Schadensfall muss der Geschädigte das Gegenteil beweisen. Das wird schwer und dauert ggf. lange. Insbesondere wenn die Brandursache genau auf der elektrischen Verbindung zwischen Verteilerkasten und E-Auto zu finden ist.

    Die Wallbox hat für mich einen entscheidenden Vorteil: Bei ordnungsgemäßer Montage durch einen Elektro-Fachbetriebe ist sie für die regelmäßige Ladung eines E-Autos zugelassen. Bei einem Brand oder ähnlichem gibt es keine Diskussion mit den Versicherungen. Das ist / war es mir Wert.


    Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) warnt sogar davor E-Autos (regelmäßig) an Schuko-Steckdosen zu laden, da dies zu einen übermäßigen Belastung der Elektroinstallation führen kann. Dadurch entstehende Elektrobrandschäden sind nicht automatisch von der Gebäudeversicherung abgedeckt.


    Das unbeaufsichtigte Laden an einer Schuko-Steckdose ist vermutlich ähnlich zu bewerten, wie wenn durch eine Waschmaschine in Abwesenheit des Benutzern ein Wasserschaden entsteht. Je nach Auslegung ist es nur Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit. In den meisten Fällen führt es aber zu Problem mit der Schadensregulierung durch die Versicherung (prozentualer Abzug bis zu 100% der Schadenssumme).


    Wenn die Brandursache im Zusammenhang mit dem Laden des E-Autos an einer Schuko-Steckdose steht, wird die Versicherung erstmal nicht zahlen wollen (Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit ist im Versicherungsvertrag explizit mit eingeschlossen). Egal wie es am Ende ausgeht, wird das ein längerer Prozess, bis man Geld von der Versicherung bekommt (wenn überhaupt).