Sind die 22kW's nicht Genehmigungspflichtig? Oder zählt das nicht bei den Mobilen Geräten? Nur bei Festinstalaion... ?!
Den Juice Booster nutze ich primär als Notlösung für unterwegs. Da kann ich ihn schlecht überall an und wieder abmelden. Eine CEE Dose mit 3 x 32A ist dabei eher selten zu finden. Daher wird dann meistens mit 16A geladen. Bei größeren Gewerbe-/Industriebetrieben ist das aber kein Problem, die haben 32A CEE Dosen und einen vielfach höheren Verbrauch.
Zu Hause stelle ich den Juice Booster brav auf 16A zurück Meine 32A CEE Steckdose ist mit 3 x 32A abgesichert und mit 5 x 10mm^2 angeschlossen. Meistens nutze ich aber sowieso die fest montierte Wallbox.
Laden mit 32A bei einem 63A Hausanschluss ist nicht ganz ohne Risiko. In der Zeit sollte man nicht unbedingt noch E-Backofen und E-Herd auf der gleichen Phase laufen haben. Dumm, wenn dann die Hauptsicherung vor dem Zähler schneller rausfliegt als der Leistungsschutzschalter hinter dem Zähler.
Bei dem aktuellen MX30 ist der Juice Booster sowieso auf nur 11kW (3 x 16A) begrenzt. Das wäre nur meldepflichtig. Beim alten MX30 gingen bis zu 7,4kW (1 x 32A), aber wegen Schieflast auch nicht überall erlaubt.
Für die Genehmigung einer 22kW Wallbox wollte E.ON bei mir auch einen neuen Zählerschrank sehen. Ich habe es erstmal gelassen. Beim Umbau auf eine PV muss der Zählerschrank aber endgültig erneuert werden.