Beiträge von michael23

    Gibt es den hier schon Jemanden der einen verbindlichen Liefertermin gesetzt hat / setzen musste und mir/uns das Procedere erläutern kann.


    Absichern würde ich mich nämlich schon gerne. Nicht unbedingt heute, aber doch spätestens in einem Monat, wenn die Lieferung dann immer noch unklar ist.


    Gruß und Danke

    Bei einem unverbindlichem Liefertermin kannst Du erst 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin den Verkäufer in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist für die Lieferung setzen. Wichtig ist der unverbindliche Liefertermin, der im Vertrag steht. Wenn im Vertrag als unverbindlicher Termin September steht, dann wäre eine Lieferung am 30. September noch OK und die 6 Wochen Frist läuft erst ab dem 1. Oktober.


    Am Besten machst du das aber mit einem Rechtsanwalt, damit die Fristen und Formulierungen eingehalten werden.


    Ich würde aber vorher nochmal mit dem Händler sprechen, ob er dir nicht ein Rücktrittsrecht einräumt, falls das Auto nicht mehr in 2022 zugelassen werden kann. Wenn Du keine ungewöhnliche Ausstattung / Farbkombination gewählt hast, dann werden andere Kunden das Fahrzeug gerne auch in 2023 kaufen.


    Wenn es Dir um die BAFA Prämie geht, dann beträgt der Unterschied zwischen 2022 und 2023 "nur" € 1.500,-. Der Herstelleranteil aus 2022 wurde dir bereits im Vertrag garantiert. € 1.500,- ist durchaus eine Menge Geld, aber den Betrag hast du quasi bereits gespart, da du vor der Preiserhöhung vom 1.4.2022 bestellt hast und das neue Modell

    Bei Heise Autos folgendes gelesen, was eine Different von fast 2.500 Euro bedeuten würde:


    Im kommenden Jahr beträgt die gesamte Fördersumme für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro insgesamt noch 7177,50 Euro, bestehend aus 4500 Euro Staatszuschuss, 2250 Euro Herstelleranteil und 427,50 Euro Mehrwertsteuer-Wegfall auf den Beitrag der Autokonzerne

    Bei den Bestellungen, die noch in 2022 ausgelieferten werden sollen (also alle bestehenden Verträge), muss im Vertrag noch der Herstelleranteil in Höhe von € 3.000,- zzgl. MwSt. ausgewiesen sein. Den kann der Hersteller/Händler nachträglich auch nicht mehr anpassen. Für neue 2023er Bestellungen kann er jetzt auf die geänderten Bedingungen reagieren. Aber für alle, die schon bestellt haben, ergibt sich eine Differenz in Höhe von "nur" € 1.500,-, sollte das Fahrzeug erst 2023 zugelassen werden.

    Es gibt "nur" noch € 4.500,- von der BAFA zzgl. des Herstelleranteils von € 3.570,- (sollte bereits so im Vertrag stehen). Der Unterschied beträgt dann € 1.500,-. Das sollte man verkraften können, auch wenn es ärgerlich ist.


    Von Oktober/November bis 31.12.2022 ist schon ein wenig Zeit. Da kann viel passieren. Also erstmal abwarten. Ausschlaggebend sind das Rechnungs- und Zulassungsdatum.


    Wenn im Vertrag ein unverbindlicher Liefertermin im Oktober 2022 steht, könntest Du vom Vertrag zurücktreten, wenn die Auslieferung nicht mehr in 2022 erfolgt: 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin kannst Du eine Nachfrist setzen (z.B. 14 Tage) und danach vom Vertrag zurücktreten. Vermutlich geht das auch schon früher bzw. einfacher, denn es wird einige Kunden geben, die ein in wenigen Wochen / Monaten verfügbares Fahrzeug gerne kaufen würden. Die Lieferzeiten für Neuwagen liegt aktuell bei 6 Monaten bis 2 Jahren (abhängig von Modell und Hersteller; einige Modelle sind aktuell überhaupt nicht bestellbar).

    Ich wünsche allen, dass Ihr Eure bestellten Fahrzeuge zeitnah bekommt.


    Leider gibt es aktuell viele Probleme in den Lieferketten. Die Probleme entstehen zum Teil schon vor der Produktion bei der Beschaffung von Komponenten.


    Nicht nur die Speditionen, die die Fahrzeuge vom Hafen zum Händler bringen, kämpfen mit Engpässen. Ich beobachte seit einigen Wochen den Schiffsverkehr von Autotransportern zwischen Asien und Europa. Die Schiffe benötigen aktuell zwischen Asien und Europa teilweise bis zu 10 Tagen länger als ursprünglich geplant (abhängig von den Zwischenstopps auf der Route). Häufig liegen die Schiffe tagelang vor einem (europäischen) Hafen vor Anker oder warten im Hafen auf die Entladung. Streiks der Hafenarbeiter und Krankheit führen zu immer größeren Verzögerungen bei der Abfertigung der Schiffe in den Häfen. Durch die längere Reisedauer der Schiffe, verzögern sich dann spätere Abfahrten ebenfalls entsprechend. Fahrzeuge die bereits produziert wurden, warten dadurch ggf. länger auf den Transport nach Europa.


    Es hat einen Grund, warum die Hersteller / Händler nur einen unverbindlichen Liefertermin nennen. Damit verschaffen sie sich ca. 2 Monate Zeit, in der der Kunde den Vertrag nicht stornieren kann.


    Die meisten Hersteller kennen den genauen Termin bei Bestellung selbst noch nicht. Eine Abweichung von 1 bis 2 Monaten ist aktuell normal bzw. eher niedrig. Bei einigen Herstellern wird eher in Quartalen oder Jahren als in Monaten gerechnet.


    Es mag banal klingen und niemandem helfen, der auf ein bestelltes Fahrzeug schon lange wartet: Wer ein Auto zu einem bestimmten Termin benötigt, sollte auf einen verbindlichen Liefertermin bestehen oder ein Fahrzeug (neu oder gebraucht) aus dem verfügbaren Bestand vor Ort kaufen. Alles andere ist aktuell bei den meisten Autoherstellern eine Wette mit teilweise sehr ungewissem Ausgang. Insbesondere dann, wenn man die BAFA Prämie fest in die Finanzierung eingeplant hat.

    Hast du deinen MX-30 schon 2019 bekommen? Ein Jahr vor allen anderen? Mazda gibt auf den Wagen drei Jahre Garantie und seit diesem Jahr sogar sechs. Also hast du doch noch genug Zeit!

    Die freiwillige Garantie des Herstellers und die gesetzliche Gewährleistung sind zwei vollständig unterschiedliche Dinge. Auch wenn diese gerne durcheinander gewürfelt werden und von den Händler / Herstellern sogar ähnlich behandelt werden.


    Die 3 bzw. jetzt 6 Jahre Garantie sind eine freiwillige Leistung von Mazda. Da kann Mazda frei entscheiden was von der Garantie abgedeckt ist und was nicht. Auch bei der Regulierung von Garantie-Ansprüchen kann Mazda frei wählen, wie verfahren werden soll. Die Garantiebedingungen sind nicht umsonst ziemlich umfangreich (eher zum Nachteil des Kunden).


    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt (auch) bei Mazda nur 24 Monate. Hier sind der Umfang, die Dauer und das Vorgehen gesetzlich geregelt. Ansprüche aus der Gewährleistung müssen innerhalb von 24 Monaten gegenüber dem ausliefernden Händler geltend gemacht werden.


    Auf Gewährleistung hat man eine gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer (Händler). Die Hersteller Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers.


    Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung sind deutlich einfacher durchzusetzen als Ansprüche aus der freiwilligen Herstellergarantie.

    Plug&Charge ist optional. Es kann, es muss aber nicht, implementiert werden.


    Es geht mir nicht um die Unterstützung von Plug&Charge durch Mazda. Das ist eine Zusatzfunktion (optional), die nicht von Mazda zugesichert war. Das ist eine reine Komfortfunktion. Es geht mir darum, dass der Mazda MX-30 an öffentlichen Ladesäulen, die sich korrekt an die ISO 15118-2 (von 2014) halten, nicht laden kann. Für die korrekte Implementierung von ISO 15118-2 ist keine besondere Hardware notwendig, die der Mazda MX-30 nicht schon an Board hätte.


    Das Laden an öffentlichen DC Ladern ist eine zugesicherte Eigenschaft. Die ISO Normen gibt es, damit verschiedenste Fahrzeuge und Ladesäulen korrekt miteinander kommunizieren können.


    Die meisten älteren Fahrzeuge am Markt unterstützen ebenfalls kein Plug&Charge. Sie können aber trotzdem an AralPulse Ladesäulen laden, denn sie unterstützen das Protokoll ISO 15118-2 korrekt. Plug&Charge ist keine Voraussetzung für die Nutzung von AralPulse Ladesäulen. Wenn das Fahrzeug Plug&Charge nicht unterstützt, fordert die AralPulse Ladesäule gemäß ISO 15118-2 die gewünschte Leistung beim Fahrzeug an. Darauf antwortet der MX-30 nicht (korrekt) und damit bricht die Säule den Ladevorgang ab (siehe Antwort von AralPulse weiter oben). Warum funktioniert dies bei der Mehrzahl der Fahrzeuge am Markt aber nicht beim MX-30? ISO Protokolle sind kompliziert und bei der Implementierung kann es schon mal zu Fehlern kommen. Der Hersteller sollte dann aber zeitnah für Abhilfe sorgen. Ohne Druck erfolgt dies aber in der Regel nicht und bei meinem MX-30 läuft im Oktober die Gewährleistungszeit ab.


    Wer sagt uns, dass dies in Zukunft nicht auch bei anderen Ladesäulen vorausgesetzt wird? Insbesondere bei mehreren Ladesäulen an einem Standort macht diese Eigenschaft durchaus Sinn. So kann der Betreiber die zur Verfügung stehende Leistung ohne unnötig große Puffer auf die ladenden Fahrzeuge verteilen. Aktuell läuft es häufig aber eher so ab: Die Säule schafft maximal 150kW an zwei Ladepunkten. Sobald zwei Fahrzeuge an einer Säule stehen, wird die Leistung für jeden Ladepunkt einfach halbiert (auch wenn an der einen Seite ein MX-30 steht, der nicht mehr als 40kW schafft).

    Zudem ist es Stand der Technik und keine Sache, die an allen MX-30 außer deinem funktioniert.

    Stand der Technik wäre es, wenn der MX-30 sich an die ISO 15118-2 hält. Sofern die Aussagen von AralPulse korrekt sind, ist es beim MX-30 nicht der Fall. Mal sehen, wann der nächste Betreiber das ebenfalls umsetzt.


    Wenn Mazda sich nicht daran hält, dann ist es im Zweifelsfall ein Konstruktionsfehler, der alle MX-30 betrifft.


    Mir geht es nur darum, es dem Händler / Mazda gegenüber noch während der Gewährleistung geltend zu machen.

    Naja, wenn die Aussage von AralPulse korrekt ist (Zitat siehe unten), dann ist es ein Problem von Mazda. Der MX-30 hält sich demnach nicht an die ISO15118-2 (laut iso.org ist die letzte Version von 2014). Aufgrund der geringen Reichweite sollte der MX-30 möglichst überall geladen werden können. Ich kann keine entsprechende Einschränkung in der technische Beschreibung vom MX-30 finden. Aus meiner Sicht ein daher Mangel, den ich vor Ablauf der 24-Monate Gewährleistung dem Händler gegenüber geltend machen werde. Vielleicht arbeitet Mazda ja wirklich schon an einer Lösung.


    "Auch wenn man Plug&Charge nicht verwendet und die Fahrzeuge die Bezahlung per Plug&Charge nicht unterstützen, kommunizieren unsere Ladesäulen gemäß Spezifikation ISO 15118-2 mit den Fahrzeugen und erlauben Fahrzeugen dadurch, sich (optional) per Plug&Charge sicher zu autorisieren. Die Mazda MX-30 verhalten sich hierbei offenbar nicht gemäß der Spezifikation und senden keinen DC_EVPowerDeliveryParameter – also den Parameter der regelt, wie viele KW durch die Säule zur Verfügung gestellt werden sollen."