Beiträge von michael23

    Wie stellst du dir das vor? Das Mazda den Garantieantrag wegen eines defekten Radlagers abgelehnt, weil der Pollenfilter nicht getauscht wurde? Ich bin jetzt kein Rechtsexperte aber ich bin mir ziemlich sicher das man da gute Chancen hätte dagegen anzukommen.

    Mazda ist bekannt dafür extrem pingelig bei Garantiearbeiten zu sein. Es ist eine freiwillige Herstellergarantie, auf die Du nur Anspruch hast, wenn Du die Garantiebedingungen eingehalten hast. Die Bedingungen sehen die Inspektion nach Herstellervorgaben vor (ohne wenn und aber). Am Ende ist es unerheblich was defekt ist und welche Arbeiten nicht ausgeführt wurden. Wenn Mazda die Kostenübernahme ablehnt, dann kannst Du juristischen Beistand suchen mit ungewissem Ausgang. Wobei es für mich ziemlich eindeutig ist - Die Inspektion nach Herstellervorgabe wurde nicht durchgeführt, damit verfällt der Garantieanspruch.


    Für die paar Euro würde ich das Risiko nicht eingehen wollen.


    Bei der Bremsflüssigkeit ist zu beachten, dass die nur alle zwei Jahre erneuert werden soll. Die Messung hat jetzt nach zwei Jahren ergeben, dass diese noch OK ist und nicht gewechselt wurde. Der nächste Wechsel wäre erst in zwei Jahren fällig. Das kann gut gehen oder auch nicht.

    Auf Deiner Rechnung steht jetzt sinngemäß "Auf Kundenwunsch ohne Wechsel des Inneraumfilters und der Bremsflüssigkeit durchgeführt". Damit wurde der Arbeitsumfang auf Deinen Wunsch hin reduziert und somit die Wartung nicht komplett gemäß Vorgaben von Mazda durchgeführt. Mazda könnte jetzt im Extremfall Garantiereparaturen nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung wegen nicht durchgeführter Wartungsarbeiten ablehnen. Selbst wenn diese nichts mit den nicht durchgeführten Arbeiten zu tun haben. Es ist eine freiwillige Herstellergarantie, die über die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Hierfür kann Mazda die Bedingungen festlegen.


    Wer sich nicht abzocken lassen will und auch sonst keinen Stress haben möchte, der bucht einfach Mazda Care zu seinem Fahrzeug. Damit kann man dann bei jedem Mazda Händler den Service durchführen lassen.


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    Ich habe vor zwei Tagen auch die Nachricht von meinem Händler bekommen, dass der MX-30 momentan nicht ausgeliefert werden darf. Verbunden war diese Aussage aber mit einem Versprechen, dass Mazda die Differenz zur zur geringeren Bafa-Prämie übernimmt. Allerdings war das nur mündlich am Telefon.

    Ganz dumm kommt es, wenn die Auslieferung zwischen Weihnachten und Silvester erfolgt. Dann haben bei uns (TDO) die Zulassungsstellen geschlossen.

    Hast Du vor das Fahrzeug selbst zu zulassen? Wenn ja, solltest Du das eventuell ändern. Dann kann der Händler das Fahrzeug nur ausliefern, wenn es auch zugelassen ist.


    Ganz wichtig: Um die Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils von EUR 3.000,- auf EUR 6.000,-) zu erhalten, muss der Antrag für in 2022 zugelassene Fahrzeuge bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.

    Von variabel steht da nichts.


    3000 Euro Umweltbonus steht da, mein Händler meinte aber heute, der sinkt dann bei Zulassung auch auf 2250 im gleichen Zuge, wie die Bafa auf 4500 sinkt.


    Er nannte genau die Gesamtsumme von 2250 Euro, die dann im Raum stehen Plus der Zuschlag für den Mehrpreis bei der Mehrwertsteuer.

    Das gilt alles nur für neue Verträge mit geplanter Auslieferung in 2023. Dein Vertrag ist bindend für den Händler, sofern da nicht irgendeine Abhängigkeit im Kleingedruckten steht. Du hast einen Vertrag mit einem Endbetrag unterschrieben. Dazu muss der Händler liefern. Es gibt zwar eine Preisgleitklausel, die greift aber nur bei einer Erhöhung des Listenpreises und auch dann wird der Rabatt entsprechend angepasst.


    Da hat sich der Verkäufer eventuell etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt oder sogar versucht Dich hinters Licht zu führen. Man kann es ja mal versuchen, ein Dummer wird schon drauf reinfallen. Das würde ich mir vom Händler/Verkäufer schriftlich geben lassen und zur Verbraucherzentrale damit gehen. Das wird sicher lustig.

    Lustig finde ich das auch nicht. Bei einer Erstzulassung in 2023 wird ja nicht nur die Bafa Prämie reduziert, sondern auch der Umweltbonus vom Hersteller und der daraus resultierende Minderbetrag der Mehwertsteuer.


    Das macht in der Summe mal eben über 2000 Euro. Und die THG Prämie kann man auch nicht mehr für das laufende Jahr beantragen. Noch mal 350 Euro futsch. Die Händler werden das wohl nicht begleichen und ob Mazda das regeln wird, bleibt abzuwarten.

    Steht der Herstelleranteil der Umweltprämie bei Euch variabel und nicht als fester Betrag im Vertrag?


    Bei meinem Vertrag stand damals der Herstellerrabatt bereits als fester Betrag im Vertrag. Der ist dann bindend unabhängig vom Zulassungsdatum. Aber die Differenz bei Herstelleranteil und der Umsatzsteuer ist eher der kleinere Teil der Differenz.

    Bei den Ämtern, es ist etwas bekannt geworden. Den zugelassenen Fahrzeugen kann man die Zulassung im Nachgang nicht mehr absprechen. Wenn es jetzt abgemeldet und neu zugelassen wird sieht das anders aus.

    Die Betriebserlaubnis kann auch nachträglich erlöschen. Das haben einige VW Fahrer, die das Software Update nach dem beim Diesel-Gate verweigert haben, erfahren dürfen. Zumindest hat das KBA damit versucht diese Fahrer zu überzeugen. So etwas dauert aber recht lange. Der Hersteller bekommt die Möglichkeit zur Nachbesserung mit viel Vorlaufzeit.

    Das Ganze ist extrem ärgerlich für alle Betroffenen.


    Entweder Mazda zeigt sich kulant bei der Übernahme einer eventuellen Differenz der BAFA Prämie oder eben nicht. Die Differenz wird man nicht einklagen können. Auf den Verträgen stehen in de Regel nur unverbindliche Liefertermine. Erst 6 Wochen nach diesem Termin kann man den Händler in Verzug setzen und eine Nachfrist setzen. Das hilft aber nicht, wenn man das Auto wirklich haben möchte.


    Ich drücke allen die Daumen, dass es zeitnah gelöst werden kann und ihr euren MX-30 schnell und in 2022 bekommt.


    Leider ist die Formulierung von Mazda sehr schwammig und lässt viel Interpretationsspielraum. Im Besten Fall ist es nur ein Problem in der Dokumentation, die schnell und unbürokratisch geändert werden kann. Im schlimmsten Fall ist bei den Tests für die Typgenehmigung etwas gravierendes schiff gelaufen und die muss (teilweise) wiederholt werden. Laut Mazda betrifft das alle ab April 2022 produzierten Fahrzeuge und damit auch die, die bereits zugelassen wurden.

    Vielleicht ist das auch die Gesetzlücke, die der Nissan ausnutzt.

    Wenn ich Nissans e-Power richtig verstanden habe, dann kann dieser nicht per Stecker aufgeladen werden. Er sind also keine PHEV und somit nicht förderfähig. Dazu passt auch, dass die Nissan e-Power Modelle nicht in der BAFA Liste vom 25.11.2022 der förderfähigen Fahrzeuge enthalten sind.

    Der MX-30 wurde nicht als reiner BEV entwickelt. Er wurde für verschiedene Märkte mit unterschiedlichen Antriebskonzepten entwickelt. Es gibt ihn mit ICE (mild Hybrid), als seriellen PHEV (neu) und als BEV. Für Motor, Abgasanlage, Tank, Batterien und einiges mehr muss irgendwo Platz sein. In Europa wird bisher nur der BEV angeboten.


    Ich bin mal gespannt, als was der MX-30 RE bei der Umweltprämie eingestuft wird. Für mich ist es ein serieller PHEV und damit gibt es ab 2023 dafür keine Förderung mehr. Dann kommt er für DE zur falschen Zeit. Aber vielleicht hat Mazda da ja noch ein Ass im Ärmel.

    Mazda hat sich leider entschieden dem Fahrzeug keine subventionierte Ladekarte mitzugeben. Aber es gibt durchaus auch für Mazda Fahrer Tarife mit monatlicher Grundgebühr, die aktuell noch deutlich günstiger sind. Man muss halt nur ein wenig suchen. Die App ChargePrice kann einem dazu Hinweise geben. Wenn man viel fährt lohnt sich auch eine Ladekarte mit monatlicher Grundgebühr. Bei mir eher nicht, da ich bisher zu über 90% zu Hause geladen habe.


    Mein neuer BEV kommt in den nächsten Tagen mit einer subventionierten Ladekarte für IONITY für 25ct/kWh auf 5 Jahre. Die Karte werde ich aber eher selten und nur auf Langstrecke nutzen, da der dichteste IONITY Lader 30km entfernt steht (da kann ich auch für 35ct/kWh zu Hause laden).