Guten Morgen,
für einen korrekten BAFA -Antrag wirst du um einen Kaufvertrag mit den aktualisierten Daten nicht
umher kommen. Kleinste Abweichungen können zur Ablehnung führen.
Dies wäre aber das worste-case-szenario.
Wohin kleine Unzulänglichkeiten führen, ist ja hier fatalerweise zu sehen.
Für den BAFA Antrag benötigst Du bei einem Kauf nur die Rechnung. Zumindest war das Anfang Dezember 2022 so (keinen Kaufvertrag und keine Zulassungsbescheinigung I oder II). Bei Leasing kann ich es nicht sagen.
Die Höhe des Herstelleranteils ist die Mindesthöhe. Jeder Hersteller darf selbst höhere Summen zahlen. Wichtig ist nur wie es auf der Rechnung ausgewiesen wird. Das Thema wird 2023 sehr viele Kunden aller Hersteller beschäftigen.
Sollte ein Händler versuchen den Herstelleranteil zu reduzieren ohne gleichwertigen Ausgleich, erhöht er im Zweifelsfall seinen Gewinn.