es kommt drauf an ob Du dich für ein Restwertleasing entscheidest, oder für Kilometerleasing. Beim Restwertleasing ist der errechnete Restwert des Fahzeugs entscheidend. Das kann durchaus auch eine Nachzahlung bedeuten. Beim Kilometerleasing sind die Kilometer entscheidend, da sollte man nicht mehr als 2500km über der vereinbarten Kilometerleistung liegen.
Beim Restwertleasing besteht außerdem die Möglichkeit der Übernahme des Fahrzeugs am Ende, bei Kilometerleasing nicht (zumindest nicht bei Mazda)