Hallo Rauschi,
danke für dein Feedback.
zu1: Ich habe gelernt, dass der Netzbetreiber die 11kW Wallbox nicht genehmigen muss, sondern nur wissen will, wo eine installiert ist - das kann man selbst anzeigen.
zu2: Ich soll also den bereits vor 25Jahren von einem Elektriker installierten Anschluss nochmal prüfen lassen? Gut, kann man sich vorstellen, wäre aber ein sonderbares und nicht konsequentes Verlangen vom Gesetzgeber...was mich natürlich nicht wundern würde.
Und genau das ist meine zentrale Frage (im Zusammenhang mit KfW440 und meiner Plug&Play Wallbox). Ich muss mal schauen, ob ich da jemanden von der Förderungstelle an die Strippe bekomme.
zu3: Das stimmt so nicht, man kann natürlich immer eine Steckdose mit viel weniger Leistung belasten als die, für die die Steckdose ausgelegt ist (jeder lädt doch auch sein zwergenhaftes Handy an einer 10A/16A- Steckdose - um bei dem Vergleich zu bleiben).
11kW vs. 22kW Wallbox: Ich hab gerade vergessen, ob man mit einer 22kW bei MX30 tatsächlich schneller laden kann (soweit ich meine, lädt man über das fahrzeugeigene Lademanagement (AC 1-phasig).
Die Ladedauer Ist mir zuhause auch nicht wichtig, da der MX als absolutes zweit-Fahrzeug für die vielen Kleinigkeitfahrten herhält (war u.a. eine Entscheidungskriterium)