..ich habe zu meinem Erstaunen gelernt,- dass die "Werksgarantie /Neuwagengarantie" [...eine...] "Freiwillige Leistung" [...ist.]
Ich finde es viel erstaunlicher, wie unfassbar wenige überhaupt wissen, dass Gewährleistung und Garantie zwei VÖLLIG verschiedene Dinge sind. Dass die wenigen dann nicht wissen, dass ein Garantievertrag ein frei aushandelbarer Vertrag zwischen zwei beliebigen Parteien ist, Gewährleistung hingegen eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer - geschenkt.
Wie gut eine Herstellergarantie ist, hängt eben davon ab, was der Hersteller garantieren will. Da gibt es keine Pauschalität. Ist ein Hersteller überzeugt von der Qualität seiner Produkte, kann er auch üppige Garantien übernehmen. Tut er das nicht, ist das Produkt schon grundsätzlich zweifelhaft. Man muss tatsächlich aktiv schauen, was der Garantievertrag alles abdeckt - und was nicht.
Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt, klar definiert - und leistet praktisch gar nichts. Denn hier wird NUR und AUSSCHLIESSLICH klargestellt, daß eine Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Produktbeschreibung entspricht, was in der Regel "intakt" bedeutet. Mehr nicht. Gewährleistung garantiert NICHT die einwandfreie Funktion oder den Zustand einer Sache NACH dem Gefahrenübergang. Sowas wird AUSSCHLIESSLICH durch Garantieverträge geregelt.
Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, daß bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate (?) nach Gefahrenübergang dieser latent schon vorlag, der Verkäufer muss im Zweifelsfall nachweisen, dass dem nicht so war. Danach bis zum 24. Monat muss der Käufer nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag. Andernfalls ist nix mit kostenfreier Instandsetzung.