Beiträge von Momo03

    - BMW e38 750i als Familienauto für die Langstrecke. Alles über 100 km am Stück ist seine Domäne. Selbst das Gepäck von drei Frauen passt, mit viel Liebe, rein.

    Alter Verwalter, ich dachte ja schon daß unser alter V6 mit 11.6l Super schon viel schluckte, aber 13l ist noch ne Ecke mehr...

    Wir sind ja WEGEN der Langstrecke zu Elektro gewechselt, nachdem wir mit viel googlen rausfanden, daß auch unsere 3000km im Sommer zum Campen nach Kroatien elektrisch keinen Deut länger dauern - nur eben VIEL billiger sind. 112€ haben wir diesen Sommer für "nur" 2700km bezahlt. Der V6 hätte da 230l Super zu ~2€ gebraucht...

    Kurzstreckenautos zu ersetzen halte ich für weniger sinnvoll. Kann man machen, wenn die Kilometerfresser erstmal ersetzt sind.

    Meine Frau war heute morgen in der Werkstatt. Die Übertragung zu Mazda hat geklappt, aber das System hat die Durchführung als mangelhaft abgelehnt und es zurückgegeben. Ist dem Autohaus nicht aufgefallen, auch nicht als ich bei der ersten Mahnung dort angerufen habe.

    Irgendwas ist beim damaligen Update nicht vollständig oder erfolgreich durchgelaufen. Soll jetzt endlich gemacht sein.

    Wir hatten auch nach dem Update noch ein oder zwei mal die Meldung "Kabel angeschlossen" (oder so), allerdings ließ sich das Auto MIT der Meldung in "D" stellen...

    ..ich habe zu meinem Erstaunen gelernt,- dass die "Werksgarantie /Neuwagengarantie" [...eine...] "Freiwillige Leistung" [...ist.]

    Ich finde es viel erstaunlicher, wie unfassbar wenige überhaupt wissen, dass Gewährleistung und Garantie zwei VÖLLIG verschiedene Dinge sind. Dass die wenigen dann nicht wissen, dass ein Garantievertrag ein frei aushandelbarer Vertrag zwischen zwei beliebigen Parteien ist, Gewährleistung hingegen eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer - geschenkt.

    Wie gut eine Herstellergarantie ist, hängt eben davon ab, was der Hersteller garantieren will. Da gibt es keine Pauschalität. Ist ein Hersteller überzeugt von der Qualität seiner Produkte, kann er auch üppige Garantien übernehmen. Tut er das nicht, ist das Produkt schon grundsätzlich zweifelhaft. Man muss tatsächlich aktiv schauen, was der Garantievertrag alles abdeckt - und was nicht.

    Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt, klar definiert - und leistet praktisch gar nichts. Denn hier wird NUR und AUSSCHLIESSLICH klargestellt, daß eine Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Produktbeschreibung entspricht, was in der Regel "intakt" bedeutet. Mehr nicht. Gewährleistung garantiert NICHT die einwandfreie Funktion oder den Zustand einer Sache NACH dem Gefahrenübergang. Sowas wird AUSSCHLIESSLICH durch Garantieverträge geregelt.

    Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, daß bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate (?) nach Gefahrenübergang dieser latent schon vorlag, der Verkäufer muss im Zweifelsfall nachweisen, dass dem nicht so war. Danach bis zum 24. Monat muss der Käufer nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag. Andernfalls ist nix mit kostenfreier Instandsetzung.

    Viele meinen ja, dass das AC Ladekabel idealerweise im Frunk gelagert wird. Ich sehe das nicht so

    Die Begründung ist schon allgemein plausibel, und beim MX-30 gibt's sogar noch einen zweiten plausbilen Grund.
    1. Wer das AC-Kabel tatsächlich braucht, weil er regelmässig auswärts lädt, bei dem ist es potentiell nass und dreckig nach Gebrauch. Da ist ein Plastik-Frunk absolut sinnvoll.
    2. Beim MX-30 blockiert die hübsche Kabeltasche das Anheben der Bodenplatte, so daß man nicht mehr an das Zeug unter der Platte rankommt.
    2b. Die Tasche, so schick sie ist, nimmt außerdem durchaus spürbar den nicht gerade üppigen Kofferraumplatz weg. Merken wir jedesmal, wenn wir mit dem MX-30 statt mit dem Model 3 einkaufen fahren...

    Wir haben gerade SCHON WIEDER eine Aufforderung zur Durchführung der Rückrufaktion erhalten. Wurde schon vor Monaten beim lokalen Mazda-Händler durchgeführt. Kommunikation bei Mazda scheint irgendwo in der Steinzeit zu hängen.

    ..meiner hatte als ausgeliefertes Neufahrzeug NIX,- auch keine Matten.

    Hat 11/2021 aber auch nur 22k gekostet,-da war das verschmerzbar..

    Unsere F.E. hatte Anfang 2021 sogar nur ~21.5k auf der Leasingrechnung stehen (nach BAFA), war aber alles drin. Hatte 175€ im Monat gekostet.
    Der Ad'Vantage meiner Mutter aus Mitte 2021 hatte nix drin, kostete aber auch nur 99€ im Monat.

    Wenn der Forist geschrieben hätte "perfekt passender Frunk,- kostest xxx,- ist das eine ganz andere Aussage..

    Dass 100€ als Option aufgelistet werde zeigt MIR ja schon, daß das Produkt für den Preis vermarktbar wäre. Alles drüber ist dann Reingewinn.

    Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen jedem privaten Käufer zu. Dabei ist es egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt. Gewährleistung und Garantie sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Das wird tatsächlich gerne durcheinander gebracht. Händler berufen sich gerne auf die Garantiebedingungen des Herstellers, selbst wenn Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung besteht.

    Danke, die grundlegenden Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung kann man nicht oft genug erklären, die sind erschrecken wenigen Menschen bekannt.

    Ich ergänze noch:
    "Gewährleistung" ist KEINE Garantie. Es wird ausschließlich gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (hier: Fahrzeugübergabe) mangelfrei ist. Mehr nicht.

    Garantien, per Definition frei definierbare Verträge zwischen zwei Parteien (hier: Hersteller und Endverbraucher) garantieren üblicherweise die ordnungsgemäße Funktion einer Sache innerhalb vereinbarter Rahmenbedinungen, hier z.B. bis zu einer bestimmten Zeit ODER zu einer bestimmten Laufleistung, üblicherweise wird dabei haarklein "ordnungsgemäße Nutzung" definiert.

    Gewährleistung ist für den Kunden in der Regel der schlechtere Weg, wenn ein Mangel auftritt.