... das ist doch aber das Problem, weil doch recht viele nur auf den Preis achtend beim günstigsten Händler kaufen/kauften und dann auch hunderte von Kilometern in Kauf nehmen. (Hier kommt es eben auf den tatsächlichen finanziellen Vorteil gegenüber einem Kauf in der Nähe an.) Aber in diesen Fällen wird doch die Kundenbindung eher keine Rolle spielen. Dem Händler ist doch bekannt, dass er den Käufer niemals mehr sehen wird. Bekannt ist doch aber, dass das richtige Geld in der Werkstatt des Händlers verdient wird, zumindest bei Nicht-E-Autos.
Die Rechnung erstellen kann der Händler m. E. erst, wenn die Leistung, also die Übergabe - Auto mit Brief (sofern nicht an Bank oder Leasinggesellschaft) erfolgen kann. Ob die Anmeldung erfolgen muss und somit die Umschreibung entscheidend sein kann, kann ich nicht einschätzen. Die wirtschaftliche Lage eines Händlers verlässlich einzuschätzen halte ich für den Käufer für unmöglich. Eine verlässliche Möglichkeit wäre m. E. eine Bankbürgschaft durch die Hausbank des Händlers, die aber mit Kosten verbunden sein wird.
Daher ja oben mein Hinweis auf frühzeitige Abstimmung mit dem Händler, denn 2 Tage vor Weihnachten oder sogar "zwischen den Tagen" dies zu regeln halte ich für schwierig bzw. sogar unmöglich.