Mich irritiert an dem Auszug eher der folgende Satz: " ... Zum anderen das AVAS nicht EG-typengenehmigt ist sowie das Fahrzeug über kein AVAS verfügt. ..." Grammatikalisch will ich den Satz jetzt mal gar nicht bewerten, aber sollte die Aussage so richtig sein, wie ich sie verstehe, würde es doch folgendes bedeuten:
1. Es besteht keine EG-Typengenehmigung für das AVAS.
2. Damit verfügt das Auto über kein AVAS.
3. Ab 01.07.2020 ist AVAS für E-Autos gesetzlich vorgeschrieben.
M. E. entspricht der MX 30 damit doch gar nicht den rechtlichen Vorgaben, auf europäischen Straßen herumfahren zu dürfen. Ich nehme jetzt aber zunächst mal an, dass die BAFA eben nicht für Zulassunggenehmigungen von E-Fahrzeugen in der EU zuständig ist sondern für Zuschüsse und dieser Teilsatz eben nicht so ganz richtig ist. Ansonsten wäre das nicht gut für Mazda bzw. ggf. für uns alle.