... ohne Radio bzw. Musik fahre ich kein Auto! ... und das schon seit fast 45 Jahren.
Beiträge von WSOB
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@draine: Bei uns hatte dies auch alles unser Händler gemacht, jedoch alle Unterlagen auch uns zugemailt, damit wir diese auch für unsere Unterlagen haben. Nach dem Förderbescheid haben wir als Zuschussnehmer ja schließlich auch die Verpflichtung, diese für Überprüfungen aufzubewahren.
Diese Verpflichtung liegt nicht beim Autohändler. Daher bewahren wir diese ganzen Papiere auch schön selbst auf und haben sie sogar, ganz entgegen unserer Gewohnheit, sogar ausgedruckt.
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Siehe bitte auch meinen Hinweis #21! Ein Förderbescheid lag mein uns schon vor, der in der Bearbeitung ca. 5 Wochen dauerte. Jetzt haben wir den Verwendungsnachweis zusammen mit der Rechnung geschickt. Da es eine Festbetragsfinanzierung ist, brauchte also nur unser Antrag und die Rechnung abgeglichen werden, ob der Betrag auch erreicht wurde und die entsprechenden Arbeiten ausgeführt wurden.
Trotzdem ging es schnell!
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Trifft genau den Kern eines/dieses Forums!
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Also geht einfach davon aus, dass jetzt die, die die Anträge zwischen Ende Oktober und Anfang November gestellt haben, in den nächsten Tagen Post bekommen (Bescheid kommt mit der Post).
Bei der BAFA werden die Anträge wahrscheinlich, wie bei jeder Behörde auch, auf verschiedene Sachbearbeiter/innen verteilt und so können schon mal unterschiedliche Bearbeitungszeiten entstehen. Schaut einfach positiv in die Zukunft! Wenn alles dabei war und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden ist euch das Geld sicher.
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Timo:
Die Reaktion der BAFA ist m. E. rechtlich einwandfrei, die Sperre der FIN empfinde ich menschlich als kleinlich.
Du hast also einen Bescheid erhalten, der sicherlich über einen Rechtsbehelf verfügt. Dieser wird einen Widerspruch innerhalb eines Monats einräumen. Daher musst du also zunächst innerhalb dieser Frist (1 Monat) Widerspruch einlegen. Begründen kannst du es sicherlich nur damit, den Antrag vorher gestellt zu haben, um aus deiner Sicht die Zeit zu verkürzen und um erneute Bearbeitung zu bitten. Gleichzeitig würde ich die fehlenden Unterlagen beifügen. M. E. ist dies die einzige Lösung. Halte aber in jedem Fall die Frist ein und ich denke ein Anwalt würde nichts anderes machen. Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, könntest du dich auf dem Weg noch einmal rückversichern.
In jedem Fall würde ich aber "kleine Brötchen backen" sowie einfach um Verständnis und nochmalige Bearbeitung bitten.
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@Guido: Ich habe auf der Mazda-Seite Informationen zum Connect gefunden:
https://www.mazda.de/service-z…oanleitungen-handbuecher/
M. E. ist der Download zum Connect auch für den MX 30 nutzbar und in deutsch.
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... eben ein Auto für die kurzen Strecken, so wie von Mazda auch beschrieben. Das Laden zu Hause funktioniert sehr gut. An einer Ladestation habe ich noch keine Erfahrungen sammeln können, lege angesichts eurer Beschreibungen auch keinen Wert darauf.
... zu Hause ist es doch am Schönsten.