Man muss zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich) unterscheiden. Ich denke, wenn der Gewährleistungsfall nicht unmittelbare Folge der Fristüberschreitung ist, wird sich der Hersteller nicht rauswinden können. Bei der Garantie kann er natürlich die unmöglichsten Bedingungen ins Kleingedruckte schreiben.
Trotzdem ist es ja immer schwierig seine Rechte gegen einen übermächtigen Hersteller durchzusetzen.
Ich habe gerade beim Ford den Fall, dass es eine Durchrostung gibt. Die Durchrostungsgarantie greift aber nur, wenn man jährlich zur Kontrolle beim Freundlichen war. Die Inspektion des Fahrzeug steht aber nur 2-jählich an, sodass jetzt die Stempel fehlen. Also windet sich Ford raus....