Guten Tag, kann mir jemand einmal erklären, warum in der Zulassungsbescheinigung der Hubraum verdoppelt wurde? Ich habe zunächst gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch eingelegt, damit die erhöhten Beträge der Folgejahre nicht rechtskräftig werden. Ich kann keine Rechtsquelle finden, nach der die Steuer bei Wankelmotoren auf den doppelten Hubraum erhoben werden müsste. Wegen der "Vielzahl der Rechtsbehelfsverfahren" wurde zunächst nur eine Eingangsbestätigung erteilt. ???