Macht eigentlich keinen Sinn, weil er automatisch auf P schaltet wenn du ihn auf N ausschaltest. Der Hebel hat ja keine Verbindung zu irgendwas, das ist einfach nur ein Joystick der Befehle weiterleitet. Es gibt keine (mechanische) Verbindung zum Getriebe.
Beiträge von draine88
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Natürlich wird auch dann und wann mal ein Tropfen reinlaufen, wenn du bei Regen die Kofferraumklappe öffnest. Aber die Feucht schwitzt immer am kältesten Punkt aus und das ist das Metall. Wäre etwas richtig undicht, dann wäre die ganze Mulde zentimeterweise voll mit Wasser.
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Ich habe bei mir auch mal geschaut. Tatsächlich habe ich auch kleine Wasserpfützchen. Allerdings bezweifle ich das es von der Ladebuchse kommt. Mein MX-30 steht sehr oft mit offener Ladebuchse vor der Tür, auch bei Starkregen. Wäre das z.B. Regenwasser, müsste es viel VIEL mehr sein. Das sieht für mich aus wie Kondenswasser durch schlechten Luftaustausch. Das Auto ist ja eher ein feuchter Geselle und hat im Winter Probleme mit anlaufenende Scheiben, von innen gefrorenen Scheiben, etc., weil die Heizung es nicht schafft ihn trocken zu bekommen.
Ich werde das jetzt einmal trocken föhnen, in den Keller gehen und eine Pulle Wachs holen, draufjauchen und dann ist das Thema für mich auch schon wieder erledigt.
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Der TÜV Anfang Januar hat auch nichts bemängelt.
Der erste TÜV ist meist kein richtiger Tüv. So nach dem Motto: Ist ja erst 3 Jahre alt, kann ja nichts dran sein.
Ich war im November zum TÜV, da wurde auch nichts gesagt.
Für den Preis des Wagens ist es zwar immer noch jammern auf hohem Niveau aber trotzdem ärgerlich, da ich damit nun wirklich noch nicht gerechnet hatte.
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Was ich unbedingt empfehlen würde ist mal den Dreck zwischen Radhausschale und Kotflügel rauszukratzen, da waren bei mir gefühlt 10 kg Muttererde drin.
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Seit einigen Tagen habe ich eklige Schleif-u. Kratzgeräusche. Da das ganze zeitlich mit einem Besuch in der Waschstraße zusammengefallen ist, dachte ich erst an einen defekten AVAS Lautsprecher der nur noch krächzen kann oder aber an einen Stein zwischen Belag und Bremsscheibe. Der Grund ist viel banaler: Die Bremsen sind runter. Das Kratzblech, Neudeutsch "Verschleißindikator", hat die Bremsscheibe erreicht.
Mein MX-30 hat 44.000 km runter. Vor ca. 15.000 km bzw. bei um 30.000 km Laufleistung wurden bereits die hinteren Bremsen komplett getauscht - weil sie durchgegammelt waren. Mir wurde damals gesagt, ich würde zu wenig bremsen. Jetzt sind 1 Jahr später die vorderen Bremsen runter.
Für mich ist diese Qualität absolut ungenügend. Selbst wenn der MX-30 kein E-Auto wäre und nicht rekuperieren würde, müssten die Beläge trotzdem länger halten. Ich habe schon einige Autos besessen und bei keinem hatte ich so viele Probleme mit der Bremse wie beim MX-30. Normal kam ich immer mit 80.000 km pro Satz Belägen hin.
Ich habe noch 3 Bilder von der Vorderachse gemacht, damit sich Interessierte ein Bild von der Rostvorsorge machen können. Für mich ist die ausreichend aber nicht wirklich gut. Es wird schon halten (alles nur oberflächlich) aber schön geht anders.
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Corpus Delicti ist vermutlich gefunden. Ich mache einen neuen Thread im Bremsen-Unterforum auf.
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So unterschiedlich sind die Geschmäcker. Ich nutze lieber das Werksnavi, statt Google Maps.
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Ja, die Empfindlichkeit kann man einstellen. Ich hab´s aber nie probiert, fahre immer auf Mittel.
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Es gab mal jemanden der deswegen bis zum Bundesverkehrministerium gegangen ist, ist aber schon ein paar Jahre her.
https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.