Nutzungsausfall MX 30 R-EV

  • Hallo allerseits,

    ich habe ja einen neuen R-EV.

    Im Prospekt und auf der HP des Herstellers kauft man das Auto mit 170 PS - 125 Kw!

    Im Fahrzeugschein staunt man dann nicht schlecht wegen der Kw Angabe von nur 60 Kw !

    Nun ist bereits nach drei Tagen ein Schaden am parkenden Auto verursacht worden und die

    gegnerische Versicherung möchte wegen der wenigen Kw nur 38.- Oiros pro Tag Nutzungsausfall zahlen.

    Das Auto war nun 4 Tage in der Vertragshändlerwerkstatt und ich habe als Vergleich ein Auto mit gleichem

    Listenpreis und nur 145 PS in der Klasse G = 59.- Oiros von der Versicherung gefordert.

    Heute hab ich eine Rückmeldung zu meiner Anfrage bei der ADAC Rechtsabteilung bekommen ..

    Da ich ADAC Mitglied bin ist so eine Anfrage kostenlos ...

    Der dortige Rechtsanwalt stiimt mir zu und laut IHM wäre die Kiste sogar in der neuesten Silver DAT Liste mit Klasse G = 59.- € aufgeführt.

    Hat hier bereits jemand ähnliches durchgemacht ?

    Oder haben wir hier sogar Versicherungsexperten ?

    Im Gutachten ist KEIN Nutzungsausfall vermerkt.... Der Gutachter ist im Urlaub... Rechtsanwalt hatte ich wegen der eindeutigen Sachlage und weil der

    Schädiger mein Nachbar in unserer Strasse ist, nicht eingeschaltet.

    Gruß Bobby

    bis vor kurzem : AUDI S4 B8 Facelift in weiß

    Seit Juni 2024 : MAZDA MX-30 R-EV in weiß

  • Das mit der kW Angabe ist normal, weil das die DAUERleistung ist, die der Wagen 30 min am Stück bringen muss. Schafft er wegen dem Akku aber nicht (genau wie der BEV, der ist nur mit 110 PS eingetragen statt 145 PS), die 170 PS sind die Peakleistung für eine kurze Zeit.

  • Seit wann wird der Nutzungsausfall nach den kW berechnet? Damit bekommt man für einen hoch motorisierten Kleinwagen genauso viel wie für eine Luxuslimosine mit kleinem Motor. Eigentlich läuft das doch analog den Leihwagen anhand der Fahrzeugklasse/Kategorie. Im Normalfall wird von der Versicherung der Leihwagen eine Kategorie kleiner ohne Abzug erstattet. Für den Nutzungsausfall gibt es eine Liste abhängig von der Fahrzeugkategorie. Das hat dir der Anwalt vom ADAC bereis bestätigt.


    Hier versucht die Versicherung den Schaden klein zu halten. Das ist leider gängige Praxis. Etwas ähnliches passiert häufig auch bei den Reparaturkosten. Die meisten Geschädigten akzeptieren dies einfach.


    Ob es sich lohnt für die Differenz von 4 x EUR 21,- einen Streit zu starten, muss jeder selbst entscheiden. Eventuell hilft ein freundliches Schreiben an die Versicherung mit dem Hinweis auf den Anwalt vom ADAC und einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung.


    Übrigens die beiden kW Angaben beim Mazda liegen nur um knapp Faktor 2 auseinander. Z.B. beim Hyundai IONIQ5 ist die Differenz deutlich größer: 78kW zu 234kW (Faktor 3).

    MX-30 ++ First Edition ++ Mondsteinweiß-Metallic ++ Modern Confidence

  • Ich denke auch, dass die Versicherung einfach nur testet, wie weit sie gehen kann. Wer das Angebot annimmt hat sich übertölpeln lassen. Wer darauf mit Widerspruch reagiert, den hält man erst mal hin. Dann legt man ein paar Münzen drauf usw...


    Ich habe mit Kfz-Versicherungen in der Vergangenheit selten gute Erfahrungen gemacht. :cursing:

    Viele Grüße Ferruwerkstatt


    MX30 First Edition, seit Anfang Dezember 20


    Weitere Fahrzeuge in der Familie: Skoda Romster, Mercedes C200, Ford Tourneo Custom

  • Rechtsanwalt hatte ich wegen der eindeutigen Sachlage und weil der

    Schädiger mein Nachbar in unserer Strasse ist, nicht eingeschaltet.

    Gruß Bobby

    Es ist erwachsenen Menschen sonnenklar, das hier kein persönlicher Streitfall ist, sondern der Gigantenkampf zweier Versicherungen es zu besiegen gilt.


    So sollte ein derartiger Schaden leider immer in Anwaltshand. Du hättest bei derart neuem Wagen eventuell gar Anspruch auf Neu.

    Ich betreibe einen großen Fuhrpark über 30 Jahre. Leider gelten in der Schadensbranche die alten kaufmännischen Regeln nicht mehr.

    Manche Schadensakten bleiben Jahre geöffnet.


    LG

    Sven