Tagfahrlicht und Rückleuchten

  • Moin.

    Das ganze Automatiklichtzeugs geht ja bei der 2. Edition sehr gut, leider beim tagfahrlicht ohne hintere Beleuchtung. Ist ja an einem nebligen oder verregneten Tag nicht so schön. Kann man das irgendwo/irgendwie mit dazuschalten (lassen)?

    Hat´s schon mal jemand erfragt?


    Walter

  • Ist in Deutschland so nicht vorgesehen. Hab das mal bei nem BMW freigeschaltet und der TÜV hat es bemängelt. Tagfahrlicht sollte nur vorne an sein. Wenn man auch die hinteren Lichter anhaben möchte, muss man auf Standlicht umschalten. Aber das ist widerum auch nicht erlaubt, es sei denn es wurde mittlerweile geändert. Die Gesetze sind seltsam.

  • Das ist halt einer der Fälle wo man als Fahrer noch mitdenken muss.


    Entweder du machst das normale Licht an über den Drehschalter. Oder du stellst den Lichtsensor so weit empfindlich, das es vielleicht doch von alleine an geht.


    Beim Standlicht gehen übrigens nur die 2 Blinker Leuchtstreifen an (und natürlich das Rücklicht), das TFL bleibt an und wird auch nicht abgedimmt.


    Mit Standlicht fahren ist nicht direkt verboten, es ist nur verboten wenn die Sichtverhältnisse Abblendlicht erfordern (also bei Regenwetter könnte man sich schon streiten, im Sommer bei Sonnenschein wird sich keiner stören).

  • Mit Standlicht fahren ist nicht direkt verboten, es ist nur verboten wenn die Sichtverhältnisse Abblendlicht erfordern (also bei Regenwetter könnte man sich schon streiten, im Sommer bei Sonnenschein wird sich keiner stören).

    Das ist wieder im Ermessensspielraum der Beamten. Ich durfte damals dafür Geld bezahlen. Hatte auch gedacht, ich seh ja genug, möchte aber gesehen werden (auch von hinten). Hab das hier noch gefunden. Zitat:


    Darf man mit Standlicht fahren?

    Es ist gesetzlich nicht erlaubt mit dem Standlicht zu fahren. Dafür ist es als Begrenzungslicht nicht ausgelegt. So können Sie eine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer bilden. Dementsprechend können Sie beim Fahren mit Standlicht auch mit Sanktionen rechnen. Diese fallen zugegebenermaßen milde aus.

    Standlicht statt Abblendlicht
    Bußgeld
    Fahren mit Standlicht 10 €
    … mit Gefährdung 15 €
    … mit Unfall 35 €

    Auch als Tagfahrlicht darf das Standlicht nicht verwendet werden.


    Der komplette Text: https://www.carwow.de/ratgeber/verkehr/standlicht-auto#gref


  • Standlicht zur Beleuchtung eines fahrenden Fahrzeugs

    Ein Fahrzeug darf nicht allein mit Standlicht fahren. Es muss immer in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht eingeschaltet sein. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass zumindest die Umrisse des Kfz bei einem Ausfall des Fern- oder Abblendlichts immer noch zu erkennen sind.

    Standlicht - Vorschriften zur Benutzung gemäß StVO
    Standlicht statt Abblendlicht benutzt: Drohen ✓ Bußgeld ✓ Punkte und ✓ Fahrverbot? Was ist Standlicht? Wann muss ich das Standlicht einschalten?
    www.bussgeldkatalog.de

    Es liegt nicht im Ermessensspielraum des Beamten. Das ist quatsch.


    Ich wäre aber auch dafür, dass die Heckleuchten auch bei Tagfahrlicht leuchten.

    MX 30 in Magmarot mit allen Paketen ausser Schiebedach und Ambietebeleuchtung :)

    SMA EV Charger 22 kW an einer SMA 9,52 kW Anlage mit 7,5 kWh Speicher.

    Weitere Fahrzeuge: Mercedes CLK 280 Cabriolet, Golf 6 Cabriolet.

  • Es gab mal jemanden der deswegen bis zum Bundesverkehrministerium gegangen ist, ist aber schon ein paar Jahre her.


    https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html


    Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der

    Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst

    erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

    Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)

    allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17

    Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht

    voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht

    gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.

    B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17

    Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

  • Oder du stellst den Lichtsensor so weit empfindlich, das es vielleicht doch von alleine an geht.

    Hallo,


    ..kann man darauf Einfluss nehmen ? Ist mir nicht bekannt..

    Ich weiß aber, dass der Sensor auf (A) ausreichend empfindlich ist, und bei leichter Dämmerung Abblend Licht aktiviert..



    Gruß


    Reinhard

    "Man lernt nur aus seinen Fehlern. Erfolg hat noch keinem geholfen."

    (Karl Lagerfeld)