Guten Tag, kann mir jemand einmal erklären, warum in der Zulassungsbescheinigung der Hubraum verdoppelt wurde? Ich habe zunächst gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch eingelegt, damit die erhöhten Beträge der Folgejahre nicht rechtskräftig werden. Ich kann keine Rechtsquelle finden, nach der die Steuer bei Wankelmotoren auf den doppelten Hubraum erhoben werden müsste. Wegen der "Vielzahl der Rechtsbehelfsverfahren" wurde zunächst nur eine Eingangsbestätigung erteilt. ???
Steuern für MX 30 REV
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Stimmt, habe ich auch gelesen. Aber inzwischen ist das Kfz-Steuergesetz reformiert worden!
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Na, dann bitte ich um Quellenangabe.
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es wird ja auch nixht der Steuersatz verdoppelt sondern das Brennkammervolumen x2 als Hubraum bei der Typisierung angegeben.
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Rechtlich besser ausgedrückt, kommt am Ende aber auf das selbe raus.
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Zoll online: das doppelte Nennkammervolumen bei Fahrzeugen mit Wankelantrieb.