Die THG Prämie. Nicht gewusst? Schon kassiert? Gar gespendet?

  • Glück Auf,

    dann haben wir doch alle etwas gelernt.

    Beim Gebrauchtwagen Kauf nach der beantragten THG Prämie fragen.

    Sicherlich eine ärgerliche Angelegenheit aber sich wegen 500 Euro so zu echauffieren und nach gesetzlichen

    Reglementarien zu rufen, finde ich ein wenig drüber.

    Wie gewonnen so zerronnen.

  • Nicht legitim:


    „Mit Beginn des Jahres 2022 und aktuell bis zum Jahr 2030 kann somit jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (E-Auto, E-Leichtnutzfahrzeug oder E-Bus) von der THG-Quote finanziell profitieren. Anspruchsberechtigt ist die beziehungsweise der im Fahrzeugschein eingetragene Halterin oder Halter. Die Zahlung kann aber auch an eine andere Person erfolgen, wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, jedoch eine Bestätigung der Halterin oder des Halters – und damit eine Art Freigabebescheinigung – vorlegt. Die ersten Auszahlungen sind bereits in 2022 erfolgt."

    Quelle: www.bundesfinanzministerium.de


    Mir gehört das Fahrzeug in 2023, nicht dem Vorbesitzer….

  • Glück Auf,

    hab mich unglücklich ausgedrückt.

    Wenn Jemandem ein Fahrzeug nicht gehört oder das Fahrzeug nicht auf diese Person zugelassen ist, kann dieser Jemand auch die THG Prämie nicht beantragen.

    Dein Vorbesitzer war zum Zeitpunkt der Beantragung legitimiert die Prämie, auch für 2 Jahre, zu beantragen.

    Deine Ausführung sagt doch nur aus, das die Prämie nicht zwingend an den Antragsteller ausgezahlt werden muss.

  • Schreib den Vorbesitzer an und fordere von ihm die zu Unrecht bezogene Prämie. Sie steht ihm nicht zu und somit hat er sich das Geld erschlichen, was garantiert nicht so ganz legal ist. Keine Ahnung ob das Betrug oder erschleichen von Leistungen ist, aber rechtlich gesehen, durfte er die Prämie nicht beantragen, da die Voraussetzung (Halter des Fahrzeugs) nicht mehr gegeben war. Wenn er sich quer stellt, geh zur Polizei oder zum Anwalt.

  • Glück Auf,

    für die Prämie gibt es keine Mindesthaltedauer ähnlich dem Umweltbonus.

    Der neue Eigentümer hat keinen Anspruch gegen den Erstbesitzer.

    Wer die Prämie einmal beantragt / bekommen hat, darf diese behalten.

    Joker1980 Als nächsten Schritt einfach mal mit einem Rechtbeistand telefonieren.

    Das wäre im Erstgespräch kostenfrei und bringt dir Klarheit.

    Halt und mal auf dem laufenden.

    Für mich immer noch ein absehbares Ergebnis.