Liebe Leute,
nach mehr als 50-jährigem Führerscheinbesitz und langjähriger Tätigkeit als GTÜ-Sachverständiger sind mir alle einschlägigen Verkehrsregeln geläufig. Ein vorschnelles Urteilen: "Vorbeiquetschen", sollte ohne Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten unterbleiben. Ein Spurwechsel mit Fahrtrichtungsanzeiger kann unterbleiben, wenn die Fahrbahn breit genug ist, um ein gefahrloses Passieren im Abstand von 1,5 m zu ermöglichen. Von einem Kfz im 21. Jahrhundert erwarte ich, dass es das tut, was ich möchte und nicht unerwartete Reaktionen zeigt. Ansonsten bleibe ich bei einem Oldtimer, von dem ich weiß, dass diesem ein stabilisierender Lenkrollradius fehlt und eine unebene Fahrbahn ein Eigenlenkverhalten erzeugt.
Ich habe schon andere Kfz mit Spurhalteassistent gefahren. Diese haben aber nicht eine derart extreme Reaktion gezeigt.
Breite LKW min 2,5 m, Breite MX 30 1,8 m, plus 1,5 m plus 0,2 m Abstand zum Mittelstreifen gibt 6 m Fahrstreifenbreite.
......das wäre sehr üppig.