Hallo Leute,
das wollte ich ganz genau wissen und hab daher den AHK-Vertrieb angeschrieben.
Anbei die Antwort auf meine Frage:
"vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unseren Produkten.
Die Anhängelastfreigabe sollten Sie schon nachweisen können. Nur mit der Freigabe des Herstellers können Sie AHK bekommen.
Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein unter O.1= Anhängelast gebremst, O.2= Anhängelast ungebremst, unter 13 ist die Stützlast zu finden.
Gegebenenfalls finden Sie diese Angaben auch im Fahrzeugbrief oder in den CoC Papieren.
Eine Eintragung der Anhängelast nur durch die mitgelieferten Dokumente der AHK ist nicht möglich."
Damit ist für mich leider klar geworden, ohne Freigabe von Mazda ist kein Anhängerbetrieb am MX-30 legal möglich! Schade!
Trotzdem sonnige Grüße aus dem schönen Hessen.