Ich habe ja investiert und den 32kW Anschluss gewählt. Somit auf die Förderung verzichtet.
Man kann ja nie sagen, welches Auto mit welcher Ladetechnik nachkommen wird.
Ob dann auch irgendwann mal eine Drosselung kommen wird; wer weiß es...
Ich habe ja investiert und den 32kW Anschluss gewählt. Somit auf die Förderung verzichtet.
Man kann ja nie sagen, welches Auto mit welcher Ladetechnik nachkommen wird.
Ob dann auch irgendwann mal eine Drosselung kommen wird; wer weiß es...
Ich denke nicht das wir im Privatbereich viel höhere Ladeleistungen sehen werden. Der Vorteil vom E-Auto ist ja das es immer dann laden kann wenn es steht. Also 23 Stunden am Tag. Wer mehr als 11 kW braucht kann ja zum HPC Lader fahren. Ansonsten sind 80 kWh selbst mit einer 11 kW Wallbox über Nacht voll.
Mein Hinweis zur Gebühr ist schon kritisch hinsichtlich zur aufgerufenen Höhe in Oberhausen gemeint. Andere Städte nehmen erheblich geringere Beträge. Damit ist auch nur die Gebühr gemeint, sämtliche Arbeiten kommen noch dazu. Auch geht das System nach dem Windhundprinzip, denn derjenige, der zuerst eine 11-kW-Wallboxen
baut, zahlt nichts der Nächste - egal ob Mieter oder weiterer Eigentümer - zahlt. Das kann nicht richtig sein. Dabei ist im Übrigen unerheblich, dass man die in der Baugenehmigung genehmigten Höchstwerte gar nicht ausschöpft. Allein das ist schon ärgerlich.
Habe ja eine genehmigte 22 kW Box an der Wand und habe einmalig 127 € "Baukostenzuschuß" für die Leistungserhöhung des Hausanschusses gezahlt.
Hintergrundinfo zum Baukostenzuschuß (zur Vermeidung von Legendenbildung):
https://www.bundesnetzagentur.…ostenzuschuesse-node.html
Gruß SRAM
Für wieviel kW ? Du mußt mit etwa 70 bis 90 Euro pro kW rechnen.
Gruß SRAM
P.S.: nicht vergessen, daß nur die kW ÜBER 30 kW zählen.
SRAM : In Oberhausen verlangt der Energieversorger wie schon von mir geschrieben ab dem 12. kW einer Wallbox rd. 75,00 EUR. Die von dir bzw. in dem Link genannten 30 kW gem. Par. 11 NAV beziehen sich m. E. auf das gesamte Objekt/Gebäude. Da bist du dann ganz schnell über 30 kW, so dass der Energieversorger wohl einen Baukostenzuschuss erheben dürfte. Lediglich die in deinem Link genannte Offenlegung der Kalkulation wäre evtl. ein Ansatz, da andere Unternehmen hier viel zurückhaltender sind.
Aus dem folgenden Link, den ich gerade erst fand, https://www.net4energy.com/wiki/baukostenzuschuss
wird die Berechnung ganz deutlich.
Richtig: Gesamtanschlussleistung zählt.
Gruß SRAM