Ich kenne nicht genau die aktuellen Bestimmungen, aber bisher war es immer so, dass angeschraubte Teile nur eine LAST waren,
und kein Fahrzeugteile. Hält man alle gesetzlichen Bestimmungen (Beleuchtung, Fussgängerschutz, max. Länge des Fahrzeugs, etc.) ein, sollte es kein Problem geben.
Es gibt ja auch diese Rucksackgepäckträger, die mit Spanngurten befestigt werden.