Da sollte Mazda aber schleunigst für Abhilfe sorgen und für die Zeit ein Ersatzfahrzeug stellen. Es stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Beifahrer im Fall eines Unfalls dar. Mazda hatte genügend Zeit die Airbags zu bevorraten. Das Problem ist Mazda schon einige Monate bekannt. Die Pressemeldung wurde Mazda am 8. April 2021 veröffentlicht. Mazda sollte das Thema deutlich früher bekannt gewesen sein. Die genaue Anzahl von betroffenen Fahrzeugen in Europa / Deutschland sollte Mazda ebenfalls bekannt sein.
Auf meinem KBA Schreiben zur Rückrufaktion AM020A steht etwas von "zeitnaher Durchführung" und zusätzlich in Fett--Schrift:
"In diesem Zusammen weisen wir vorsorglich daraufhin, dass das KBA die Betriebsuntersagung des Fahrzeugs über die örtlich zuständige Zulassungsbehörde (§5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)), bei Nichtdurchführung der Rückrufmaßnahme, ergreifen kann."
Der Zusatz bzgl. Betriebsuntersagung steht auf meinem ersten KBA Schreiben (Rückrufaktion AM001A) nicht.