Heute kam eine email von EnBW, Betreiber der Ladesäulen u.a ADAC:
"...führen wir ab dem 2. November 2020 eine Blockiergebühr als zusätzliche Tarifkomponente ein. Das bedeutet: Ab der fünften Stunde Anschlusszeit fallen mit dem aktuell reduzierten Mehrwertsteuersatz (16%) zusätzlich 9,75 Cent für jede weitere Minute an..."
Unser noch nicht ausgeliefertes Auto , der Mazda MX30 hat eine 35,5kWh Batterie.
An einer EnBW-Ladesäule kann er bauartbedingt nur mit maximal 6,6kW einphasig laden.
Das bringt eine Mindestladezeit von 5 1/2 Stunden (ohne Ladeverluste) mit sich.
Muss ich jetzt jedesmal Strafgebühr bezahlen, für die ich nichts kann?