Förderung abgelehnt!!

  • Wenn die FIN jetzt gesperrt ist, bedeutet das eigentlich dann auch das niemand anderes einen Antrag stellen kann? Es gibt doch z.B. auch die Gebraucht/Jahreswagenförderung in Höhe von 5.000 EUR, sofern bei Neukauf keine Förderung erteilt wurde. In dem Fall wäre der Wagen auf dem Gebrauchtmarkt ja nahezu wertlos.

  • Bei der MX-30 ist es ein finanzielles Desaster, der einzige Grund wieso sich dieses Fahrzeug lohnt ist die Förderung, ansonsten hätte man gleich zu einem ID3, oder gar Tesla gegriffen.

    Timo Anwalt und Widerspruch einnlegen ist der einzige Weg.

  • In diesem Fall ist es aber gleich ob der Frühantrag für MX 30, Tesla, iD3 gestellt wurde Ergebnis auch FIN gesperrt.

    Das ist für Timo auch kein Trost, und er ist sicherlich nicht der erste und letzte, der diesen Antrag zu früh gestellt hat.

    Bleibt nur, und das hoffe ich sehr für Timo das der nächste Sachbearbeiter ein besseres Verständnis aufbringt, drücke ihm die Daumen.

    Timo lass den Kopf nicht hängen das wird schon.

  • Anwalt und Widerspruch einnlegen ist der einzige Weg.

    Das wird ihm nichts bringen ausser Kosten. Er hat sich nicht an das vorgeschriebene Prozedere gehalten und muss nun mit den Konsequenzen leben. Steht auch alles auf der Seite der BAFA.


    Zum gleichen Thema schreibt der ADAC:


    "Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel."

  • Timo:

    Die Reaktion der BAFA ist m. E. rechtlich einwandfrei, die Sperre der FIN empfinde ich menschlich als kleinlich.

    Du hast also einen Bescheid erhalten, der sicherlich über einen Rechtsbehelf verfügt. Dieser wird einen Widerspruch innerhalb eines Monats einräumen. Daher musst du also zunächst innerhalb dieser Frist (1 Monat) Widerspruch einlegen. Begründen kannst du es sicherlich nur damit, den Antrag vorher gestellt zu haben, um aus deiner Sicht die Zeit zu verkürzen und um erneute Bearbeitung zu bitten. Gleichzeitig würde ich die fehlenden Unterlagen beifügen. M. E. ist dies die einzige Lösung. Halte aber in jedem Fall die Frist ein und ich denke ein Anwalt würde nichts anderes machen. Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, könntest du dich auf dem Weg noch einmal rückversichern.

    In jedem Fall würde ich aber "kleine Brötchen backen" sowie einfach um Verständnis und nochmalige Bearbeitung bitten.


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    verkauft seit dem 04.11.2022: Mazda MX30 - First Edition-Paket - mondsteinweiß mit schwarzem Dach und grauer A-/C-Säule (foliert) - Innenausstattung "Modern Confidence" - Michelin CrossClimate SUV Ganzjahresreifen - 24 Monate Garantieverlängerung -

    seit dem 06.01.2023 bis 16.05.2024: MG4 electric Luxery - grau m. schwarzem Dach -

    seit dem 20.06.2024: BMW iX1 eDrive 20, M Sport mit allen Assistenten, elekt. AHK, Panoramadach u. a.

    Einmal editiert, zuletzt von WSOB ()

  • Die Anwaltskosten kann man sich sparen. Wie Saftschubse richtigerweise erläutert hat: Es gibt keinen Rechtsanspruch und damit auch keine Grundlage, auf der ein Anwalt tätig werden könnte.

    MX30 - First Edition - Mondsteinweiß metallic - bestellt am 25.09.2020 - geliefert 04.12.2020 - Wallbox myenergi Zappi V2 22kw - Münsterland

  • Die Anwaltskosten kann man sich sparen. Wie Saftschubse richtigerweise erläutert hat: Es gibt keinen Rechtsanspruch und damit auch keine Grundlage, auf der ein Anwalt tätig werden könnte.

    Das ist richtig.... aber es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit... zudem muss nicht alles was eine Vollzugsbehörde in ihre Förderrichtlinien schreibt rechtens sein. Daher... wenn man eine Rechtsschutz hat.... prüfen lassen. Kostet schlechtestens Falls die SB.

  • Falls die eingelegten Rechtmittel Widerspruch (danach Klage) keinen Erfolg bringen: Alternativ das Auto entsprechend den Richtlinien an z.B. Ehefrau verkaufen und ummelden und danach die Gebrauchtwagenförderung beantragen.