Falls die eingelegten Rechtmittel Widerspruch (danach Klage) keinen Erfolg bringen: Alternativ das Auto entsprechend den Richtlinien an z.B. Ehefrau verkaufen und ummelden und danach die Gebrauchtwagenförderung beantragen.
...wenn die FIN gesperrt ist, wie geschrieben wurde, gibt es leider auch keine Gebrauchtwagenförderung...