Ich bin auch überrascht, dass scheinbar nicht viele Säulen eine Schieflastbegrenzung haben.
Die Schieflastbegrenzung ist keine Vorschrift oder Gesetz, sondern nur eine Klausel in den AGB der jeweiligen Netzbetreiber. Wenn von vornherein klar ist, dass ein Ladepunkt errichtet werden soll, dann wird dieser auch als solcher beim Netzbetreiber angemeldet. Somit sollte es keine Probleme geben. Ohnehin ist eine Begrenzung auf 4,6KW (20A) nur Hardwareseitig zu realisieren, da dort einfach an der Ladedose der entsprechende Widerstand verbaut wird und so dem Fahrzeug mitgeteilt wird, dass nicht mehr Strom gezogen werden darf.