Kann mir jemand bitte etwas zu Wertminderung sagen, wie soll ich das beantragen?
Ich kann die Sachbearbeiterin telefonisch erreichen, aber sollte ich das nicht lieber schriftlich machen?
Wann? Nach oder vor der Reparatur?
Kann mir jemand bitte etwas zu Wertminderung sagen, wie soll ich das beantragen?
Ich kann die Sachbearbeiterin telefonisch erreichen, aber sollte ich das nicht lieber schriftlich machen?
Wann? Nach oder vor der Reparatur?
Die Wertminderung wird normalerweise im Gutachten mit aufgeführt, war bei mir eigentlich immer so.
Die Wertminderung wird im Schadensfall üblicherweise von einem Gutachter ermittelt, der auch den eigentlichen Schaden bewertet. Als Geschädigter kannst Du den Gutachter frei wählen. Beim Austausch einer Stoßstange kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass es zu einer Wertminderung kommt.
Rechnung aufheben. Fotos machen. Beim Weiterverkauf mit angeben, fertig
Ab 70 Euro?? Das wäre mir neu. Es gibt da diverse Urteile zu und es immer vom Grad der Schwere der Beschädigung abhängig. Eine fachmännisch nachlackierte Beschädigung des Lacks macht den Wagen nicht zu einem Unfallwagen.
Er wird damit nicht zum Unfallwagen, es gab allerdings mal ein Urteil eines OLGs, daß zumindest darauf hinwies, daß der Verkäufer auf diese
Form der Nacharbeit hinweispflichtig wäre. Das deutsche Recht ist halt uferlos und hält viele Überraschungen parat.
Ich hatte auch mal einen ählichen Schaden an einem BMW 320 d Touring. Heftige Beule an der hinteren Stoßstange. Wurde nach Gutachten komplett ausgetauscht (ca. 1.600 €). Gutachter erklärte mir auf Nachfrage, dass ich den Wagen beim Verkauf nicht als Unfallwagen bezeichnen müsste. Ich habe beim Verkauf dann einfach darauf hingewiesen, dies im Vertrag unter Bemerkungen aufgeführt und dem Käufer auch das Gutachten überlassen. Damit bin ich bzw. ist man sicherlich aus dem Schneider.
Damit bin ich bzw. ist man sicherlich aus dem Schneider.
Das ist ehrlich und ich denke auch, dass das reichen sollte. Ich selbst handhabe das auch immer so und vermerke sowas im Vertrag. Nicht, dass hinterher Streitigkeiten entstehen.