Förderung

  • Mich irritiert an dem Auszug eher der folgende Satz: " ... Zum anderen das AVAS nicht EG-typengenehmigt ist sowie das Fahrzeug über kein AVAS verfügt. ..." Grammatikalisch will ich den Satz jetzt mal gar nicht bewerten, aber sollte die Aussage so richtig sein, wie ich sie verstehe, würde es doch folgendes bedeuten:

    1. Es besteht keine EG-Typengenehmigung für das AVAS.

    2. Damit verfügt das Auto über kein AVAS.

    3. Ab 01.07.2020 ist AVAS für E-Autos gesetzlich vorgeschrieben.


    M. E. entspricht der MX 30 damit doch gar nicht den rechtlichen Vorgaben, auf europäischen Straßen herumfahren zu dürfen. Ich nehme jetzt aber zunächst mal an, dass die BAFA eben nicht für Zulassunggenehmigungen von E-Fahrzeugen in der EU zuständig ist sondern für Zuschüsse und dieser Teilsatz eben nicht so ganz richtig ist. Ansonsten wäre das nicht gut für Mazda bzw. ggf. für uns alle.


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    verkauft seit dem 04.11.2022: Mazda MX30 - First Edition-Paket - mondsteinweiß mit schwarzem Dach und grauer A-/C-Säule (foliert) - Innenausstattung "Modern Confidence" - Michelin CrossClimate SUV Ganzjahresreifen - 24 Monate Garantieverlängerung -

    seit dem 06.01.2023 bis 16.05.2024: MG4 electric Luxery - grau m. schwarzem Dach -

    seit dem 20.06.2024: BMW iX1 eDrive 20, M Sport mit allen Assistenten, elekt. AHK, Panoramadach u. a.

  • Sanno: Du kannst ja nichts für die Ausdrucksweise in deinem Förderbescheid.


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    verkauft seit dem 04.11.2022: Mazda MX30 - First Edition-Paket - mondsteinweiß mit schwarzem Dach und grauer A-/C-Säule (foliert) - Innenausstattung "Modern Confidence" - Michelin CrossClimate SUV Ganzjahresreifen - 24 Monate Garantieverlängerung -

    seit dem 06.01.2023 bis 16.05.2024: MG4 electric Luxery - grau m. schwarzem Dach -

    seit dem 20.06.2024: BMW iX1 eDrive 20, M Sport mit allen Assistenten, elekt. AHK, Panoramadach u. a.

  • Mein fMH hat mich gestern angerufen und sich entschuldigt, dass er mir beim Kauf sagte, dass die Förderung 6100.- € beträgt. Es wäre keine böse Absicht gewesen. Man habe ihm das bei 3 Beschulungen zum MX-30 so gesagt. Bei EV, die nach dem 01.07.19 vom Hersteller typisiert wurden (Was auch immer das konkret heißt), war das AVAS nur bis Februar 2020 förderwürdig. Der MX-30 wurde soweit mir bekannt ist, erst im Oktober 2019 vorgestellt und ist erst seit dem Frühjahr 2020 zu bestellen. Ergo wird die AVAS-Förderung bei allen MX-30 abgelehnt.


    Betrifft übrigens nicht nur den MX-30:


    https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=57916

  • An alle die schon den Zuwendungsbescheid bekommen haben:

    Habt ihr das Geld, die 6000 Euro, schon aufs Konto überwiesen bekommen?

    Bei mir ist der Betrag noch nicht überwiesen worden!!!