Bei mir war nur die Rechnung vom MX 30 gekennzeichnet.War auch rot gekennzeichnet. Von Zulassungspapiere stand da nix. ????
Lediglich Tag der Zulassung und Fahrzeug Identnr. Das habe ich im Antrag ausgefüllt.
Bei mir war nur die Rechnung vom MX 30 gekennzeichnet.War auch rot gekennzeichnet. Von Zulassungspapiere stand da nix. ????
Lediglich Tag der Zulassung und Fahrzeug Identnr. Das habe ich im Antrag ausgefüllt.
??♂️
Ich habe die Antragsnr..6024...
Jetzt bin ich mal gespannt.
wieso denn
3. Zulassungspapiere (Der Große Schein) ????
Das regeln die doch mit dem KBA und hat sich mit dem vereinfachten Verfahren erledigt
ich denke dass wir alle nach dem vereinfachten Verfahren beantragt haben, meines Wissens war ich einer der ersten hier im Forum.
Also bei Kauf Rechnung hochladen und dann die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben.
bei Leasing sieht es wohl anders aus, aber Duke hat meines Wissens nach gekauft
Nur die Rechnung und Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben.
Alles andere ist quatsch.
Moin.
Ich habe nun auch den Bescheid bekommen.
Antrag 11.02.2021 / Bescheid 27.03.21
Somit ist die Wartezeit nun 6 Wochen
Nach Studium des Gesetzestextes bin ich mir unsicher, ob eine nochmalige Förderung unseres Stromers als junger Gebrauchter möglich ist. Dort ist die Förderung zwar auf Fahrzeuge eingeschränkt, die nicht schon gefördert wurden, allerdings ( und das dürfte ein Fehler bei der Formulierung des Textes gewesen sein ) eingeschränkt auf eine Zulassung in ( wörtlich ) "einem anderen EU Land".
Das schließt eigentlich Deutschland nicht ein. D.h. ich könnte meinen Stromer an meine Nachbarin verkaufen, sie mir ihren und wir könnten beide nochmals Förderung beantragen......
Gruß SRAM
@ SRAM:
Die Logik ist, dass jedes Auto nur einmal gefördert werden kann (über FIN hinterlegt). damit kommt das Konzept mit Autotausch nicht in Frage, wenn diese bereits gefördert wurden.
Du kannst natürlich alle 6 Monate Dein Auto weggeben und ein anderes kaufen, welches noch nicht gefördert wurde. Das sollte junge Gebrauchte aus dem Ausland einschließen, wenn Sie in Dt. zugelassen werden und noch nicht gefördert wurden. nur ob das sich lohnt??
VG
Das ist der Sinn des Gesetzes. Wie so oft entspricht aber der Wortlaut nicht zu 100% der Absicht des Gesetzgebers.
Könnte vor Gericht spannend werden....
Gruß SRAM
... versuche es doch mal! Ich fürchte allerdings, dass dein E-Auto bis zu einem Urteil dann schon mindestens 3 Jahre alt ist.