Stimmt es dass Kennzeichen „doppelt“ vergeben werden können? Hier mal ein Beispiel:
Verbrenner Auto mit dem Kennzeichen B-AA 123
Gleichzeitig gibt es folgendes Kennzeichen im Landkreis/Stadt:
Elektro Auto mit dem Kennzeichen B-AA 123 E
Stimmt es dass Kennzeichen „doppelt“ vergeben werden können? Hier mal ein Beispiel:
Verbrenner Auto mit dem Kennzeichen B-AA 123
Gleichzeitig gibt es folgendes Kennzeichen im Landkreis/Stadt:
Elektro Auto mit dem Kennzeichen B-AA 123 E
Das sind doch zwei verschiedene Kennzeichen, auch wenn sich nur 1 Zeichen unterscheidet.
Das Kennzeichen kann nur einmal vergeben werden, um bei deinem Beispiel zu bleiben, B-AA 123
D.h.
Es wird kein zweites Auto mit dem Kennzeichen rum fahren.
Das „E“ spielt hierbei keine Rolle.
ob E oder H Kennzeichen.... egal .... wird nur einmal vergeben.... siehst du auch daran, wenn du dein Wunschkennzeichen beim Straßenverkehrsamt beantragst , suchst du auch ohne Zusatz.
Das "E" ist wie das"H" nur ein Merkmal zur Klassifizierung. Daher darf ein Kennzeichen nur einmal vergeben werden.