Wird der MX-30 eingestellt?

  • Ich muss mich mit meiner obigen Aussage etwas relativieren. §30(1) sagt ja nur aus, dass unnötige Abgas- & Lärmemissionen zu unterlassen sind. Bei einem EV sind die ja nicht sonderlich hoch ^^ . Vielleicht ist es bei EV Fahrzeugen dann eher umsetzbar. Nur bei Verbrennern ist's halt schwierig. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass der Gesetzgeber sowas dann trotzdem nicht sehen will, weil man das Fahrzeug starten kann, ohne die volle Kontrolle darüber zu haben, wodurch rein theoretisch ein unsicherer Zustand entstehen kann und/oder nicht kontrolliert werden kann. So eine Regelung ist mir im Automobilbereich zwar nicht bekannt, jedoch kenne ich das von Maschinenrichtlinien, bezogen auf ortsunveränderlichen Anlagen.

  • Bei BMW gibt es doch seit Jahren die Möglichkeit den Wagen per Fernbedienung automatisch aus-bzw. einparken zu lassen, ohne das jemand im Auto sitzt, also wird es da schon Schlupflöcher geben.

    Das sind zwei Paar Schuhe. Autonomes Einparken dient dem aktiven Fahrzweck, das Auto einzuparken. Der Remote-Start hat lediglich einen Zweck: Unnötig Energie verbrennen. Die Standheizung auf 20°C vorheizen erfüllt auch keinen Fahrzweck. Ferner funktioniert das automatische Einparken bei BMW nur, wenn man vorher im Auto eine Parklücke gescannt und den Parkvorgang eingeleitet hat. Dann kann das Auto automatisch einparken, insofern man in Bluetooth Reichweite bleibt und vorher noch eine Touchgeste ausgeführt hat und permanent einen Touch-Totmannschalter gedrückt hält. Also seeehr viele UND Verknüpfungen für so eine scheinbar "einfache" Aufgabe. Da ist man eigentlich schneller, wenn man manuell einparkt oder den Einparkassistenten nutzt, wo man noch im Auto sitzt.


    Ich will nicht alles absprechen, nur ist es in Deutschland immer ein wenig komplizierter als anderswo ^^

  • Ich will nicht alles absprechen, nur ist es in Deutschland immer ein wenig komplizierter als anderswo ^^

    Für die Bestimmungen der Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU ist DE nicht zuständig. Die Bestimmungen werden von der EU erlassen und DE beeinflusst diese vermutlich maßgeblich. Für ein Fahrzeug kann in jedem Land der EU eine Typgenehmigung beantragt und ausgestellt werden. Die Typgenehmigung gilt dann für alle EU Länder. Für viele Fahrzeuge, deren Hersteller ihre Zentrale außerhalb der EU haben, erfolgt die Typgenehmigung in den Niederlanden. Ich hatte schon oft das Gefühl, dass die Niederlande die EU Vorschriften weniger streng auslegen.

    MX-30 ++ First Edition ++ Mondsteinweiß-Metallic ++ Modern Confidence

  • ... Händler, sagte, dass der rein elektrische MX30 eingestellt wird, nur noch der Wankel weiter produziert wird.

    Moin Max,

    sorry, aber diese Aussage ist nur zum Teil korrekt!

    Laut meinem sfMH wird die Produktion des MX-30 in Japan nicht eingestellt,

    lediglich der Vertrieb in Europa wird beendet.


    Der MX-30 R-EV und der MX-30 EV werden aber weiterentwickelt und verbessert.