Muss nicht zwangsläufig auf den Händler versichert sein. Halter und Versicherungsnehmer können durchaus zwei verschiedene Personen sein.
Bestell und Wartesaal Mazda MX-30
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Der Händler hat wohl Möglichkeiten, das finanziell anders darzustellen, ob steuerlich oder gegenüber Mazda Deutschland ist mir nicht bekannt. Aber so kann er etwas anders kalkulieren, so dass ggf. beide, Händler und Käufer davon profitieren. Der Käufer hat evtl. den Nachteil beim Verkauf, da der Wagen ja aus 2. Hand ist und auch viele denken, es wäre ein Vorführwagen.
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Interessant, das wusste ich nicht...danke für die Info!
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...Abholung nächste Woche. Ist ne Tageszulassung mit 0KM.
Mondsteinweiss, Komfort-Paket, Modern Confidence-Paket, Premium-Paket und Glasschiebedach.
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Hallo!
Hab es fast genau so wie der e-Scooter gemacht.
Allerdings bekomm ich den Wagen in polymetalgrau 3 Ton Lackierung, ansonsten identische Ausstattung (also volle Hütte), und ich kann den Wagen aber erst ab dem 22.06.2021 bekommen. Da meiner auch noch in 2020 auf den Händler zugelassen wurde, damit Mazda die CO2 Punkte bekommt. Auch ich bekomm ihn mit 0 km, der Händler stellt ihn mir jetzt in die Ecke, den fährt somit auch keiner mehr Probe.
Das ist die zweite Möglichkeit wie die Händler es machen können. Ist für mich eigentlich auch noch besser, denn dann kann ich meinen GTI jetzt in Ruhe verkaufen.
Gruß
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Hmm, wer ist denn dann die ersten 6 Monate, rein rechtlich gesehen, der Eigentümer des Autos? Du wirst den Wagen bei Übernahme voll bezahlen und das Autohaus steht weiterhin in den Papieren und hält womöglich noch den KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) in Verwahrung? Ich finde das schon etwas komisch, oder ist das übliche Praxis??
Ich würde mich, insbesondere bezüglich der Eigentumsverhältnisse, noch schlau machen!
der Händler bleibt eingetragener Halter und ich bekomme den Brief mit. Natürlich läuft die Versicherung auf mich und ich muss den Wagen im Juni auf mich ummelden.
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e-Scooter hat doch geschrieben, dass er den Wagen nächste Woche abholt. Somit wird er den Wagen ja fast neu bekommen, wie er ja schreibt mit 0 km. Zugelassen ist der Wagen auf den Händler. Vertraglich wird vereinbart sein, dass eine Anmeldung auf e-Scooters Namen erst nach den 6 Monaten Haltezeit erfolgen darf. e-Scooter wird den Preis schon komplett bezahlen und auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sofort erhalten. Somit hat er alle Möglichkeiten zu gegebener Zeit den Wagen umzumelden, denn der ist faktisch Eigentümer, der die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Händen hält. Ein Risiko geht er dann nicht ein.
genauso ist es.
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Den Preis dürft ihr mir auch gerne per PM mitteilen.
Bisher gab es "Volle Hütte" ja nicht zu einem vernünftigen Preis zu kaufen.
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Habe übrigens Mittwoch Termin zum abholen. Dann sind gleich die ersten 100 km Landstraße und Autobahn dran.
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Habe übrigens Mittwoch Termin zum abholen. Dann sind gleich die ersten 100 km Landstraße und Autobahn dran.
Dann viel Spaß und keinen Schnee
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War etwa 400 km Unterwegs, mit 4 Ladestopps, da ausschließlich Autobahn. War kein Problem fürs Auto, aber eine EnBW Ladesäule wollte erstmal nicht mitspielen. Angerufen, bei EnBW und zum Schluß stellte sich raus, trotz korrekter Anmeldung war mein Konto nicht frei geschaltet. Da geht einem die Pumpe auf der Autobahn bei 4 % SOC XD